Rot-Grün verschärft eigene Neuregelung zur Dichtheitsprüfung: Kommunen bekommen Bestandsschutz bei Satzungen zum Kanal-TÜV

Der Umweltausschuss des Landtages hat heute mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen, dass die Dichtheitsprüfung nicht nur in Wasserschutzgebieten Pflicht werden wird. Damit bleibt es bei dem eingebrachten Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der nächste Woche auf der Sitzung des Landtages endgültig beschlossen werden wird. Eine Zustimmung ist zu erwarten. Rot-Grün hat den eigenen Gesetzentwurf allerdings noch verschärft. Kommunen erhalten nicht nur die Ermächtigung, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten die Überprüfung privater Abwasserableitungen anzuordnen. Es wird nun auch ein Bestandsschutz für bereits bestehende Satzungen geben, so dass sich Kommunen nicht erneut mit der Dichtheitsprüfung befassen müssen. Haus & Grund Rheinland kritisiert, dass sich Rot-Grün nicht für die bürgerfreundliche Lösung von CDU und FDP, sondern für eine bürgerfeindliche Regelung entschieden hat. Der Bürgerprotest „geht jetzt erst richtig los“. Haus & Grund Rheinland wird Muster-Klagen unterstützen.

Der Umweltausschuss des Landtages hat heute mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen, dass die Dichtheitsprüfung nicht nur in Wasserschutzgebieten Pflicht werden wird. Damit bleibt es bei dem eingebrachten Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der nächste Woche auf der Sitzung des Landtages endgültig beschlossen werden wird. Eine Zustimmung ist zu erwarten. Rot-Grün hat den eigenen Gesetzentwurf allerdings noch verschärft. Kommunen erhalten nicht nur die Ermächtigung, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten die Überprüfung privater Abwasserableitungen anzuordnen. Es wird nun auch ein Bestandsschutz für bereits bestehende Satzungen geben, so dass sich Kommunen nicht erneut mit der Dichtheitsprüfung befassen müssen. Haus & Grund Rheinland kritisiert, dass sich Rot-Grün nicht für die bürgerfreundliche Lösung von CDU und FDP, sondern für eine bürgerfeindliche Regelung entschieden hat. Der Bürgerprotest „geht jetzt erst richtig los“. Haus & Grund Rheinland wird Muster-Klagen unterstützen.

„Der Antrag von CDU und FDP ist vorzugswürdig, weil er die Dichtheitsprüfung nur noch im begründeten Einzellfall vorsieht“, erklärt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Rot-Grün den eigenen Gesetzentwurf trotz zahlreicher Widersprüche auf der nächsten Plenarsitzung des Landtages beschließen will“, so Rasche weiter.

In der Sachverständigen-Anhörung am 9. Januar hat Haus & Grund Rheinland auf die Widersprüche des Gesetzentwurfes von SPD und Grünen aufmerksam gemacht. „Es wird seitens des Umweltministeriums behauptet, dass 70 bis 90 Prozent der privaten Abwasserleitungen undicht seien und trotzdem das Trinkwasser aus gesundheitlicher Sicht sehr gut sei“, erklärt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya, der als Sachverständiger an der Anhörung teilgenommen hat.

„Das von Rot-Grün geplante fünfjährige Monitoring, das nachweisen soll, ob das private Abwasser das Grundwasser tatsächlich gefährden würde, begrüßen wir“, so Prof. Dr. Peter Rasche. Bislang liegen keine wissenschaftlichen Nachweise für das Land NRW vor. „Allerdings drängt sich die Frage auf, warum die Dichtheitsprüfung nicht solange ausgesetzt wird, bis die Ergebnisse des Monitorings vorliegen“, meint Erik Uwe Amaya.

Die rot-grüne Änderung des Landeswassergesetzes ermöglicht den Kommunen per Satzungsermächtigung, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten Dichtheitsprüfungen anzuordnen. Des Weiteren können bereits erlassene Satzungen weiter fortbestehen. „Das hätte zur Folge, dass an der Dichtheitsprüfung - entgegen den klaren Vorstellungen der Ministerpräsidentin - durch die Hintertür doch wieder flächendeckend festgehalten werden wird“, so Amaya. „Der Bürgerprotest wird jetzt - vor allem auf kommunaler Ebene - erst richtig losgehen“, prophezeit Amaya.

„Wir appellieren an die Abgeordneten von SPD und Grünen, in der entscheidenden Landtagssitzung den Antrag von CDU und FDP doch noch zu unterstützen“, sagt Prof. Dr. Peter Rasche. „Sofern die Landespolitik das Thema Dichtheitsprüfung vom Tisch haben möchte, geht dies nur, wenn der Antrag von CDU und FDP eine Mehrheit erhält“, so Rasche. „Andernfalls werden sich Gerichte mit der Frage der Verhältnismäßigkeit auseinander zu setzen haben, sobald ein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt“, warnt der Verbands-Jurist Amaya. Haus & Grund Rheinland wird eine Muster-Klage unterstützen.

Die Neuregelung im Überblick:

  • Dichtheitsprüfung wird in Funktionsprüfung umbenannt
  • Dichtheitsprüfung nicht mehr im Landeswassergesetz, sondern mit Zustimmung des Landtages in Rechtsverordnung geregelt
  • Bereits bestehende Satzungen auf Grundlage der alten Regelung (§ 61 a Landeswassergesetz) haben Bestandsschutz
  • Erstprüfung von privaten Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, die vor 1965 (häusliche Abwasser) errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015, alle anderen Abwasserleitungen bis zum 31.12.2020
  • Kommunen können per Satzung außerhalb von Wasserschutzgebieten festlegen, ob und wann eine Dichtheitsbescheinigung vorgelegt werden muss (setzt Dichtheitsprüfung voraus)
  • Sanierungsverpflichtung: einsturzgefährdete Abwasserleitungen (Schadensklasse A) müssen kurzfristig saniert werden; mittlere Schäden (Schadensklasse B) müssen innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden; geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden.
  • 10 Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Ressourcenschonende Abwasserbeseitigung“ für die Sanierung privater Kanäle
  • 5jähriges Monitoring zur wissenschaftlichen Untersuchung, ob privates Abwasser das Grundwasser gefährdet

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