Reform der Grundsteuer - Neue Belastungen für Eigentümer und Mieter vermeiden!

Die meisten Mieter und Eigentümer müssen im Jahr 2014 für Heizung und Strom tiefer in die Tasche greifen. Womöglich wird es bald auch bei der Grundsteuer teurer. Der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund Rheinland fordern die Politik auf, dafür Sorge zu tragen, dass Wohnen nicht zum Luxusgut wird.

Die meisten Mieter und Eigentümer müssen im Jahr 2014 für Heizung und Strom tiefer in die Tasche greifen. Womöglich wird es bald auch bei der Grundsteuer teurer. Der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund Rheinland fordern die Politik auf, dafür Sorge zu tragen, dass Wohnen nicht zum Luxusgut wird.

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung VIII ZR 210/13 vom 8. Januar 2014 mit der Frage befasst, ob eine Untervermietungserlaubnis einen Mieter zur Überlassung der Wohnung an Touristen berechtigt. Auf diese Entscheidung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Eine höhere Grundsteuer belastet Mieter genauso wie Familien oder Rentner mit Eigenheim. Sie ist quasi eine „Volkssteuer“, weil sie jeden trifft. Die anstehende Reform der Grundsteuer darf nicht zu weiteren Steuererhöhungen führen.

Hintergrund

Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Jahr 2010 darauf hingewiesen, dass die Steuer reformiert werden muss. Wesentlicher Kritikpunkt ist die Bewertung des Grundvermögens. Grundlage für die Bewertung sind die sogenannten Einheitswerte aus dem Jahr 1964 bzw. in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935. Vielfach entsprechen diese Werte nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Die Bundesländer haben daher verschiedene Modelle zur Reform der Grundsteuer vorgeschlagen. Die Modelle wurden im vergangenen Jahr durchgerechnet. Eigentlich sollten diese Ergebnisse bereits im Jahr 2013 veröffentlicht werden. Bisher sind die Berechnungen jedoch nicht publiziert worden. Der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund Rheinland kritisieren dieses Hin und Her. Eine Reform der Grundsteuer ist dringend erforderlich, sie sollte aber nicht zu mehr Belastungen für die Bürger oder mehr Bürokratie führen.

Reformmodelle

Zuletzt wurden drei Modelle zur Neubewertung des Grundvermögens diskutiert. Nach dem „Südmodell“ der Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sollen nur noch die Flächen des Grundstücks und die darauf errichteten Gebäude Grundlage für die Besteuerung sein. Auf die streitanfällige Ermittlung von Grundstückswerten wird verzichtet. Unter Federführung der norddeutschen Bundesländer ist ein verkehrswertabhängiges Modell entwickelt worden. Beim sogenannten „Nordmodell“ stellt sich aber die Frage, ob dies kurzfristig umsetzbar ist. Denn für über 35 Millionen Grundstücke müsste der Verkehrswert erst einmal ermittelt werden. Schließlich gibt es noch ein Mischmodell, das vor allem unter dem Namen Thüringer Modell bekannt geworden war.

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