Rauchwarnmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen ab dem 01. April 2013

Der Düsseldorfer Landtag hat die Rauchwarnmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April 2013 in allen Neubauten Rauchmelder installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016. Auf dieses Gesetz macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Der Düsseldorfer Landtag hat die Rauchwarnmelderpflicht für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April 2013 in allen Neubauten Rauchmelder installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2016. Auf dieses Gesetz macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer die Erstinstallation der Rauchmelder übernehmen muss. Für die Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist der Mieter verantwortlich.

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