Rahmenbedingungen für Google Street View und andere Geodatendienste

Anfang Dezember hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den Entwurf eines Datenschutz-Kodex für Geodatendienste vorgestellt. In diesem verpflichten sich die Anbieter von Geodatendiensten, die den Kodex unterzeichnen, im Wesentlichen die gleichen Auflagen zu erfüllen, die Google mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten vereinbart hatte. Im Einzelnen enthält der Kodex folgende wichtige Regelungen:

Anfang Dezember hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den Entwurf eines Datenschutz-Kodex für Geodatendienste vorgestellt. In diesem verpflichten sich die Anbieter von Geodatendiensten, die den Kodex unterzeichnen, im Wesentlichen die gleichen Auflagen zu erfüllen, die Google mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten vereinbart hatte. Im Einzelnen enthält der Kodex folgende wichtige Regelungen:

• Den Eigentümern bzw. Bewohnern von Gebäuden wird ein Widerspruchsrecht eingeräumt, mit dem sie nach der Veröffentlichung von Abbildungen der jeweiligen Gebäude im Internet deren Unkenntlichmachung verlangen können. Dieses Recht soll nur natürlichen Personen zustehen. Ein Nachweis der Eigentümerstellung soll in der Regel nicht erforderlich sein. Die Widersprüche sollen online und auch ohne Nutzung des Internets eingelegt werden können. Kollidierende Rechte Dritter werden bei der Bearbeitung von Widersprüchen nicht geprüft oder berücksichtigt.

• Die irreversible Unkenntlichmachung auch der ursprünglichen Aufnahmen soll innerhalb eines Jahres nach deren Veröffentlichung erfolgen. • Die im Rahmen des Widerspruchs übermittelten Daten sollen ausschließlich zu dessen Bearbeitung genutzt werden. Nach Abschluss der Bearbeitung werden diese Daten im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche endgültig gelöscht.

• Es soll eine zentrale Informations- und Widerspruchstelle in Form einer Internetseite eingerichtet werden, auf der Widersprüche gegen die einzelnen Angebote eingelegt werden können.

• Auf dieser zentralen Internetseite sollen zudem mindestens einen Monat im Voraus geplante Aufnahmefahrten angekündigt werden.

Gleichzeitig mit der Vorlage des Kodex hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) eine Gesetzesinitiative vorgestellt, mit deren Hilfe eine „rote Linie“ für Geodatendienste festgelegt werden soll. Durch Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes sollen besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verhindert werden. Besonders schwere Eingriffe sollen die Veröffentlichung von umfangreichen Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen oder ehrverletzende Beschreibungen oder Abbildungen sein. Auswirkungen auf Geodatendienste wie Google Street View in seiner bisherigen Form dürfte die Gesetzesinitiative somit insbesondere für Gebäudeeigentümer keine haben.

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