Protest von Haus & Grund hatte Erfolg

Heute, am 28. September 2010, hat die Bundesregierung ihr Energiekonzept verabschiedet. Nach Protesten von Haus & Grund hatten die Koalitionsfraktionen bereits am 22. September 2010 Änderungen im Energiekonzept angemahnt. So konnten Fehlentwicklungen für den Gebäudesektor korrigiert werden.

 

Heute, am 28. September 2010, hat die Bundesregierung ihr Energiekonzept verabschiedet. Nach Protesten von Haus & Grund hatten die Koalitionsfraktionen bereits am 22. September 2010 Änderungen im Energiekonzept angemahnt. So konnten Fehlentwicklungen für den Gebäudesektor korrigiert werden.

Folgende Punkte des Energiekonzeptes sind für die Immobilienwirtschaft von besonderer Bedeutung:

1. Ziele:
Bis 2050 soll ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Klimaneutral bedeutet, dass „die Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und der verbleibende Energiebedarf überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird.“ Diese Definition lehnt sich an den durch die novellierte EU-Gebäuderichtlinie für das Jahr 2021 vorgeschriebenen Neubaustandard „Niedrigstenergiegebäude“ an. Die Sanierungsrate soll auf jährlich 2 Prozent verdoppelt werden. Bis 2020 soll eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent erreicht werden. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf um 80 Prozent gemindert werden. Die Bundesregierung will einen Sanierungsfahrplan erstellen, „der den Akteuren sowohl den Orientierungsrahmen für Investitionen gibt wie auch die notwendige Flexibilisierung belässt.“ ?Diese Zielsetzungen und die nachfolgenden Maßnahmen sollen im Jahr 2020 evaluiert werden.

2. Maßnahmen:
Bei der Erstellung des Sanierungsfahrplans sollen Anreize gesetzt werden. Zwangssanierungen schließt die Bundesregierung aus. Die wirtschaftlichen Anreize sollen im Mittelpunkt stehen und die Bürgerinnen und Bürger nicht bevormundet werden. Die EnEV und das EEWärmeG sollen im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit weiterentwickelt werden. Die Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgebots wird erneut unterstrichen. In der EnEV 2012 wird das „klimaneutrale Gebäude“ als Neubaustandard für 2020 festgesetzt. Für die Förderung der energetischen Modernisierung werden steuerliche Anreize geprüft. Das Mietrecht soll ausgewogen novelliert und für energetische Sanierungen investitions-freundlicher gestaltet werden. Die Bundesregierung will prüfen, ob und wie die Vergleichsmietenregelung hierfür geändert werden kann. Die Energiesteuern im Wärmemarkt sollen mittelfristig in mehreren Schritten stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet werden.

Die vollständige Fassung des Energiekonzeptes finden Sie hier. Die Ausführungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum energieeffizienten Bauen befinden sich im Abschnitt E.

Nunmehr steht die Aufgabe an, das Energiekonzept in rechtlich verbindliche Regelungen umzusetzen. Haus & Grund wird dieses Verfahren weiterhin kritisch begleiten.

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