Papageien-Schar in einer Wohnung: Gericht kippt Verbot

Eine Tierfreundin am Niederrhein darf trotz eines städtischen Verbot eine Schar munter zwitschernder Papageien in ihrer Wohnung halten. Die Verfügung der Stadt Geldern aus dem Jahr 2013 sei mit einer falschen Rechtsgrundlage begründet, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am 18.02.2016. Über die Entscheidung informiert Haus & Grund Rheinland.

Eine Tierfreundin am Niederrhein darf trotz eines städtischen Verbot eine Schar munter zwitschernder Papageien in ihrer Wohnung halten. Die Verfügung der Stadt Geldern aus dem Jahr 2013 sei mit einer falschen Rechtsgrundlage begründet, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am 18.02.2016. Über die Entscheidung informiert Haus & Grund Rheinland.

Die Richter machten allerdings auch deutlich, dass die Tierhalterin in dem seit Jahren ausgetragenen Streit mit den Nachbarn gegen Gesetze verstoßen haben dürfte. Allerdings nicht gegen Baurecht, sondern möglicherweise Lärmschutzvorgaben.

Die Frau hielt über zehn Jahre auf ihrem Grundstück eine ganze Kolonie von Kakadus. Bis vor ein paar Jahren wuchs die Zahl der Tiere auf neun an. Wegen der Schreie der Tiere kam es immer wieder zum Streit mit den Nachbarn in dem Wohngebiet. Die Stadtverwaltung verbot der Frau mit Verweis auf Bauplanungsrecht die Haltung von mehr als zwei Tieren. Sonst würde das Maß der üblichen Wohnnutzung überschritten. Das sah das OVG anders. Zum Wohnen zähle das Halten von Tieren wie Hunden, Katzen und Vögeln. Dabei spiele die Zahl keine Rolle.

Dagegen könnte die Stadt nach Ansicht der OVG-Richter auf anderer Rechtsgrundlage erfolgreich gegen das Halten zahlreicher Tiere in einer Wohnung vorgehen: «Die Stadt Geldern hätte zum Beispiel zum Schutz der Anwohner das Immissionsschutzgesetz wählen können, um die Nachbarn vor Einflüssen wie Lärm zu schützen», sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Nach derzeitigem Stand besteht jedoch kein Anlass: die Papageien leben nicht mehr in der Wohnung.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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