Moratorium für Landesbauordnung: Das sind die Folgen in der Praxis

Es war eine ihrer ersten Amtshandlungen: Noch vor der Sommerpause im Landtag hat die neue Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ein Moratorium für die Novelle der Landesbauordnung angekündigt. Jetzt liegt der Gesetzentwurf dafür dem Landtag vor. Zugleich hat das Ministerium einen Leitfaden herausgegeben, der Bauherren über die praktischen Folgen des Moratoriums informiert.

Es war eine ihrer ersten Amtshandlungen: Noch vor der Sommerpause im Landtag hat die neue Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ein Moratorium für die Novelle der Landesbauordnung angekündigt. Jetzt liegt der Gesetzentwurf dafür dem Landtag vor. Zugleich hat das Ministerium einen Leitfaden herausgegeben, der Bauherren über die praktischen Folgen des Moratoriums informiert.

Düsseldorf. Das NRW-Bauministerium hat dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Aufschub für die Einführung der neuen Landesbauordnung vorsieht. Statt im Dezember 2016 soll der größte Teil der neuen Bauordnung erst am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Ein solches Moratorium hatte die neue Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) bereits kurz nach ihrer Amtsübernahme angekündigt (<link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht moratorium-angekuendigt-neue-bauordnung-tritt-nicht-in-kraft-3635 _blank external-link-new-window internal link in current>wir berichteten).

Den einjährigen Aufschub möchte die neue Landesregierung nutzen, um die 2016 reformierte Landesbauordnung vor ihrem Inkrafttreten noch einmal durchzusehen und zu verbessern. Das Bauministerium formuliert das Vorhaben in einer Pressemitteilung so: „Ziel der Landesregierung ist es, dass das Bauen durch Entbürokratisierung, die Vermeidung von Baukostensteigerungen und Verfahrensdigitalisierung vereinfacht, beschleunigt und somit gefördert wird.“

Folgen des Moratoriums: Bauministerium informiert umfangreich

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat jetzt außerdem Informationen darüber veröffentlicht, welche Konsequenzen das Moratorium für die Praxis hat. Unter dem Titel „Häufige Fragen und Antworten“ finden Betroffene 30 wichtige Fragen zur Aussetzung der Bauordnung und die entsprechenden Antworten des Ministeriums. Das Dokument ist 22 Seiten lang und kann über diesen <link file:8592 _blank download file>Link als PDF-Datei kostenlos heruntergeladen werden.

Grundsätzlich bedeutet das Moratorium: Die bisherige Landesbauordnung – Stand 1. März 2000 – kommt ein Jahr länger zur Anwendung. Ausgeklammert ist dabei jedoch das Bauproduktenrecht. Dessen Neufassung im Zuge der neuen Bauordnung ist bereits am 28. Juli 2017 in Kraft getreten und gilt daher weiterhin – auch, wenn der Landtag das Moratorium endgültig beschlossen haben wird.

Moratorium verhindert kompliziertere Genehmigungsverfahren

Die praktischen Erläuterungen in dem Dokument umfassen auch Beispiele wie dieses: „Bauherr „B“ reicht am 28. September 2018 Bauvorlagen vollständig und ohne erhebliche Mängel bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Die Genehmigung erfolgt am 15. Februar 2019. Obwohl zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung das neue  Recht  gilt,  kann  B  beantragen,  dass  sein  Bauantrag  nach  „altem  Recht“  beschieden wird.

Wer ein Einfamilienhaus oder auch ein Zweifamilienhaus baut, hat es durch das Moratorium leichter: „Bei Bauvorhaben für Wohngebäude geringer Höhe mit bis zu zwei Wohnungen müssen die  bautechnischen  Nachweise  (Standsicherheit,  Schall- und  Wärmeschutz) nicht von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft werden“, schreibt das Ministerium. Das spart für die Bauherren Zeit und Geld.

Haus & Grund Rheinland berät die Landespolitik beim Reformprozess

Haus & Grund Rheinland begrüßte den Schritt der Landesregierung. „Das Moratorium verhindert eine Reform, die Bauen teurer und Genehmigungsverfahren länger gemacht hatte“, sagte Prof. Dr. Peter Rasche, der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland. Auch Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya äußerte sich zufrieden: „Die Informationen durch das Ministerium sind hilfreich. So kann jeder nachlesen, woran er ist.“

Rasche und Amaya zeigten sich zuversichtlich, dass es in dem gewonnen Jahr gelingen wird, erhebliche Verbesserungen an der reformierten Bauordnung zu erreichen. Zeit verliert das Land dabei keine: Schon am 10. November wird es im Bauausschuss des Landtages eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema geben. Für Haus & Grund Rheinland wird Erik Uwe Amaya dabei sein und eine Einschätzung aus Sicht der Haus- und Grundeigentümer abgeben.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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