Moratorium angekündigt: Neue Bauordnung tritt nicht in Kraft

Eigentlich sollte im Dezember 2017 der Hauptteil der novellierten Bauordnung für NRW in Kraft treten. Bislang ist nur ein kleiner Teil umgesetzt. Nun kommt es anders: Die neue Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat gestern ein Moratorium angekündigt. Sie will sich ein Jahr Zeit nehmen, um Vorschriften aus der Novelle zu streichen, die das Bauen verteuern. Haus & Grund Rheinland begrüßt das.

Sommerfest der Architektenkammer NRW: Hier kündigte Ministerin Scharrenbach das Moratorium für die Bauordnung an (v.r.: Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor Haus & Grund Rheinland; Ina Scharrenbach, CDU, Bauministerin; Dr. Jan Heinisch, Staatssekretär Bauministerium)

Eigentlich sollte im Dezember 2017 der Hauptteil der novellierten Bauordnung für NRW in Kraft treten. Bislang ist nur ein kleiner Teil umgesetzt. Nun kommt es anders: Die neue Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat gestern ein Moratorium angekündigt. Sie will sich ein Jahr Zeit nehmen, um Vorschriften aus der Novelle zu streichen, die das Bauen verteuern. Haus & Grund Rheinland begrüßt das.

Düsseldorf. Die neue Bauordnung für Nordrhein-Westfalen soll erst 12 Monate später in Kraft treten als geplant. Das bedeutet: Die wesentlichen Teile des Regelwerks kommen im Dezember 2018 statt im Dezember 2017. Ein kleinerer Teil der Bauordnung, der erst im Januar 2019 in Kraft treten sollte, verschiebt sich ebenfalls um ein Jahr. Das hat Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) gestern auf dem Sommerfest der Architektenkammer NRW angekündigt. Grund für die geplante Verschiebung: Das Ministerium will die Zeit nutzen, um aus der Bauordnung Vorschriften zu streichen, die das Bauen verteuern würden.

„Wir begrüßen das Moratorium für die neue Bauordnung sehr“, sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Wir wollen bezahlbares Wohnen für alle. Bezahlbares Wohnen setzt aber bezahlbares Bauen voraus“. Die im Dezember verabschiedete Neufassung der Bauordnung beinhalte allerdings einige Vorschriften, die das Bauen sogar verteuern. „Wir hatten deswegen dazu aufgerufen, die Bauordnung in der beschlossenen Fassung nicht ohne weitere Anpassungen in Kraft treten zu lassen“, betont Rasche.

Neue Bauordnung würde das Bauen aus vielen Gründen verteuern

Zu den Kostentreibern in der neuen Bauordnung gehört unter anderem der Themenkreis Barrierefreiheit. Neubauten sollen nach der bisherigen Fassung schon dann einen Aufzug benötigen, wenn sie mehr als drei oberirdische Geschosse haben. „Aufzüge sind in Bau und Betrieb sehr teuer. Bei so kleinen Gebäuden ist das einfach unwirtschaftlich“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland.

Mehr noch: „In der Neufassung der Bauordnung steht: Wer ein Haus mit mehr als acht Wohnungen baut, muss mindestens eine rollstuhlgerechte Wohnung einplanen“, berichtet Amaya. Weil darüber liegende Wohnungen ganz andere Grundrisse haben, müssen unter anderem Leitungsstränge komplizierter geplant werden, das Bauen wird dadurch teurer. Amaya gibt zu bedenken: „Unsere Erfahrungen zeigen, dass solche rollstuhlgerechten Wohnungen praktisch nicht an den Mann zu bringen sind. Die Nachfrage fehlt, aber die Kosten sind enorm.“ Haus & Grund Rheinland spricht sich daher für eine realitätsnähere Gestaltung der Vorschrift aus.

Amaya sieht weiteren Änderungsbedarf: „Die Stellplatzabgabe muss überprüft werden. Sie verhindert, dass das hohe Potential genutzt wird, das in der Nachverdichtung durch den Ausbau beispielsweise von Dachgeschossen steckt.“ Hintergrund: Möchte ein Eigentümer ein Dachgeschoss zur Wohnung ausbauen, muss er für die neue Wohnung einen Kfz-Stellplatz nachweisen. Kann er das nicht, muss er sich von der Stellplatzpflicht freikaufen. Die Kommunen verlangen dafür teilweise fünfstellige Summen. Ausbau-Projekte im Bestand rechnen sich unter diesen Bedingungen vielfach nicht mehr.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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