Mehr Klarheit für Kreditvergabe: Bund hat Gesetzentwurf fertig

Seit die Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Frühjahr in Kraft getreten ist, bekommen bestimmte Kundengruppen nur noch schwer einen Kredit für Bau, Kauf oder Renovierung eines Eigenheims. Vor allem junge Familien, ältere Menschen und solche mit befristeten Arbeitsverträgen sind betroffen. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf erarbeitet, um das Problem zu beheben.

Seit die Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Frühjahr in Kraft getreten ist, bekommen bestimmte Kundengruppen nur noch schwer einen Kredit für Bau, Kauf oder Renovierung eines Eigenheims. Vor allem junge Familien, ältere Menschen und solche mit befristeten Arbeitsverträgen sind betroffen. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf erarbeitet, um das Problem zu beheben.

Berlin. Die Bundesregierung bessert nun tatsächlich bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nach. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium haben sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt, wie die F.A.Z. und die Rheinische Post übereinstimmend berichten. Der Entwurf soll demnach schon in der kommenden Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Mit dem Gesetz soll es insbesondere für ältere Menschen, junge Familien und Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen leichter werden, einen Immobilienkredit zu bekommen.

Wie die Medien aus dem Gesetzentwurf zitieren, soll das Gesetz klarstellen, dass nicht mehr zwingend die statistische Lebenserwartung eines Darlehnsnehmers über seine Kreditwürdigkeit entscheidet. Außerdem sollen die Banken künftig Umbaumaßnahmen und Renovierungen als Wertsteigerung der Immobilie in die Sicherheit für den Kredit einrechnen dürfen. Diese Änderung wäre eine gute Nachricht insbesondere für ältere Kunden, die schon eine Immobilie besitzen und um einen Kredit ersuchen, weil sie ihr Heim altersgerecht umbauen möchten. Gerade diese Kundengruppe war durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie besonders deutlich benachteiligt worden.

Nachbesserung soll Rechtssicherheit schaffen – Details noch unklar

Mit dem Gesetzentwurf reagieren die Bundesministerien auf wiederholte Klagen von Banken- und Immobilienwirtschaft. Wie berichtet hatten insbesondere die Sparkassen und Volksbanken beklagt, dass die genannten Kundengruppen nur noch schwer an Kredite für Immobilien kämen, seit im Frühjahr die Wohnimmobilienkreditlinie in Kraft getreten war. Die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie schuf eine gewisse Rechtsunsicherheit bei den Kreditinstituten, die laut verschiedener Berichte teilweise zu einer zögerlicheren Kreditvergabe geführt hatte. Interessanterweise hatten Banken offenbar sehr unterschiedliche Interpretationen der neuen rechtlichen Lage entwickelt, was zu erheblichen Unterschieden in der Vergabepraxis führte.

Auch wenn nicht zweifelsfrei geklärt ist, wie groß die Kreditklemme wirklich ist, steuert die Bundespolitik jetzt gegen. Allerdings gehen aus dem vorgeschlagenen Reformpapier noch keine Details hervor: Die Bundesregierung plant, die Einzelheiten zu regeln, indem sie begleitend zur Änderung der gesetzlichen Grundlage konkretisierende Leitlinien erlässt. Wie diese Leitlinien genau aussehen sollen, bleibt vorerst unklar, da bislang keine Ausformulierung vorliegt. Erste Forderungen zur Ausgestaltung der Leitlinien kamen laut Medienberichten von Johannes Fechner, dem SPD-Obmann im Bundestagsaussschuss für Verbraucherschutz. Er forderte, die Regelungen an jene in Österreich anzulehnen.

Experten zu Reformplänen: Vorsichtiger Optimismus

In Österreich hat die Politik bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie festgelegt, dass der Wert der Immobilie als Sicherheit berücksichtigt werden darf, wenn ein Kredit für den Kauf oder auch eine Renovierung vergeben werden soll. Vorsichtig optimistisch äußerte sich Haus & Grund Rheinland zur geplanten Änderung. „Solange die Details nicht bekannt sind, ist der Plan der Bundesregierung schwer zu beurteilen“, sagte Prof. Dr. Peter Rasche. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland stellte aber fest: „Wir begrüßen es grundsätzlich, dass sich Berlin dieses wichtige Thema tatsächlich vorknöpft.“

Dass nachgebessert werden sollte hat auch Erik Uwe Amaya in den letzten Monaten verschiedentlich angemerkt. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland sagte zu den jetzt bekannt gewordenen Plänen: „Es ist gut, wenn die Altersdiskriminierung bei Immobilienkrediten ein Ende findet.“ Er verwies auf die jüngst im politischen Berlin immer wieder diskutierten Bestrebungen, um mehr Menschen ins Eigenheim zu bringen: „Wohneigentum zu fördern ist die beste Medizin gegen angespannte Mietwohnungsmärkte in unseren Großstädten. Für diese Idee wirkten die jüngsten Probleme bei der Kreditvergabe als unnötiger Bremsklotz.“ Nun gelte es allerdings, die Details der geplanten Regelung abzuwarten.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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