LANUV-NRW: Jetzt lärmende Laubbläser und Laubsauger durch leise Elektrogeräte ersetzen!

Laub auf Straßen und Wegen stellt bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Dem beugen Städte und Gemeinden mit motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern vor. Die Folgen sind Lärm und Emissionen. Darauf weist Haus & Grund Rheinland hin.

Laub auf Straßen und Wegen stellt bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Dem beugen Städte und Gemeinden mit motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern vor. Die Folgen sind Lärm und Emissionen. Darauf weist Haus & Grund Rheinland hin.

Da der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren als besonders belästigend bekannt ist, ist deren Einsatz in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr statthaft. Das gilt sowohl für private wie für professionelle Nutzer.

Lärm und Emissionen sind aber in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn mittlerweile sind wesentlich leisere und emissionsärmere elektrisch betriebene Laubbläser und -sauger marktreif. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben inzwischen bis zu elf Stunden durch – damit ist der professionelle Einsatz gewährleistet! Die alte Gleichung „laut = leistungsstark“ ist heute falsch! Denn aufgrund der technologischen Entwicklungen in den letzten Jahren kann aus den Lärmemissionen eines Laubbläsers oder –Saugers kein Rückschluss mehr auf dessen Leistungsfähigkeit gezogen werden. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 11 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur Straßen und Wege vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals um ca. 4 dB(A) kleiner ist. Diese spürbare Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch die Nasen und Lungen werden geschont, denn es entstehen keine Verbrennungsabgase.

Laubsauger vernichten große Mengen wertvoller Kleintiere, die für die Bodenverbesserung und für den Laubabbau zu Humus erforderlich sind. Der Einsatz von Laubrechen, Harken und Besen vermeidet diese Schäden. Zudem stehen dem höheren Zeitbedarf und möglicherweise höheren Personalkosten niedrigere Gerätekosten für Anschaffung und Wartung gegenüber. Daher gilt: Private und vor allem kleine Flächen bitte nicht mit Laubsaugern bearbeiten!

Mobile Laubbläser und -sauger sind zudem ein Thema des Aktionsbündnisses "NRW wird leiser". In diesem Bündnis befassen sich auf Initiative des NRW-Umweltministeriums seit April 2013 neben zuständigen Ministerien u.a. auch die kommunalen Spitzenverbände, Elterninitiativen und die Verbände von Umwelt, Industrie- und Handwerk mit dem Thema Lärm. Primäres Ziel des Bündnisses ist es, mit bewusstem Verhalten Lärm im häuslichen Umfeld zu vermeiden.

(Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV)

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