Kleine Anfrage an die Landesregierung zum Thema Dichtheitsprüfung vom FDP-Landtagsabgeordneten Kai Abruszat

Die Kosten der Durchführung für die umstrittene Dichtheitsprüfung an privaten Hausanschlüssen werden durch das Land NRW nicht gefördert. Dieses geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Kai Abruszat hervor. Wie NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) in der Antwort mitteilte, würden die Prüfkosten für die Grundstückseigentümer lediglich 300 bis 500 Euro betragen, so dass eine Förderung hierfür nicht vorgesehen sei. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Die Kosten der Durchführung für die umstrittene Dichtheitsprüfung an privaten Hausanschlüssen werden durch das Land NRW nicht gefördert. Dieses geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Kai Abruszat hervor. Wie NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) in der Antwort mitteilte, würden die Prüfkosten für die Grundstückseigentümer lediglich 300 bis 500 Euro betragen, so dass eine Förderung hierfür nicht vorgesehen sei. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Damit stehe fest, dass, so Abruszat, entgegen der Erwartungen von Hauseigentümern keine Unterstützung des Landes für die von der Größe des Grundstücks und der Art der Prüfung abhängigen Prüfkosten gewährt werde. Auch eine soziale Härtefallregelung, <abbr title="z.B." lang="de">zum Beispiel</abbr> für besonders große Grundstücke im ländlich strukturierten Umfeld sowie für in finanzielle Schieflage geratene Hauseigentümer gebe es nicht, bewertet Abruszat, für die FDP im Landtag Mitglied des federführenden Umweltausschusses, die Haltung der Landesregierung.

Anders sehe es bei einer möglichen notwendigen Sanierung aus. Noch bis Ende des Jahres 2011 böte die KfW Bank im Rahmen des Programms „Wohnraum Modernisieren“ eine Förderung für die Sanierung privater Abwasserkanäle bis zur Grundstücksgrenze an. Dieses Programm soll zum 01.01.2012 eingestellt werden, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Dafür sollen in 2012 von der NRW.Bank privaten Hauseigentümern für die Sanierung von privaten Abwasserkanälen auf selbstgenutzten Grundstücken zinsgünstige Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Im Gespräch sei ein Zinssatz von 3,03 Prozent, der durch Förderung des Landes um 2 Prozent gesenkt werden soll. Ob dieses auch für vermietet Objekte möglich ist, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht direkt hervor. „Hier werde ich nachhaken“, erklärt Abruszat. In sozialen Härtefällen sei, so der Umweltminister in der Antwort auf die Kleine Anfrage, eine Verlängerung der Fristen für die Sanierung vorgesehen, dies allerdings nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Schaden nicht durch eine bestehende Gebäudeversicherung abgedeckt und eine sofortige Sanierung des Schadens nicht erforderlich ist.

Am 14. Dezember 2011 kommt der Umweltausschuss im Düsseldorfer Landtag zusammen, um über den FDP-Antrag auf Aussetzung der umstrittenen Dichtheitsprüfung zu entscheiden. Im Landtags-Wirtschaftsausschuss erhielt die FDP von der CDU und der Linkspartei gegen die Stimmen von SPD und Grünen die Zustimmung für diesen Vorstoß. Auf Antrag von CDU und SPD wurde der FDP-Antrag zur Entscheidung dann aber auf die Dezember-Sitzung vertagt.

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