KfW: Die bestehende Regelung zur Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen im Rahmen von Sanierungen wird ab sofort vereinfacht

Derzeit ist bei einer Nutzungsänderung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen nur eine anteilige Förderung der KfW möglich bzw. werden ganzheitliche Umwidmungen im Programm „Energieeffizient Bauen“ erst ab der Förderstufe KfW-Effizienzhaus 70 gefördert. Zukünftig stellt die KfW die Vereinbarkeit der Maßnahme mit den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab. Auf diese Veränderung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Derzeit ist bei einer Nutzungsänderung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen nur eine anteilige Förderung der KfW möglich bzw. werden ganzheitliche Umwidmungen im Programm „Energieeffizient Bauen“ erst ab der Förderstufe KfW-Effizienzhaus 70 gefördert. Zukünftig stellt die KfW die Vereinbarkeit der Maßnahme mit den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab. Auf diese Veränderung macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Energetische Maßnahmen oder Maßnahmen zum Barriereabbau im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen sind förderfähig, sofern die Nutzungsänderung den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht und als Sanierung einzuordnen ist.

Wichtig ist, dass es sich hierbei insgesamt nicht um eine Neubaumaßnahme handeln darf. Die Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag ist die Anzahl der durch die Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohneinheiten. Sie können die geänderte Regelung ab sofort für alle neuen Kredit- oder Zuschussanträge anwenden.

Details finden Sie in den aktualisierten Programmmerkblättern Energieeffizient Bauen und Sanieren und Altersgerecht Umbauen (Programm-Nr.: 151/152, 153, 159, 430) mit Stand 10/2012.

Weitere KfW-Informationen finden Sie hier:

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