Kein Osterfeuer im Garten - Baum- und Strauchschnitt richtig entsorgen

Im Frühjahr fällt im Garten haufenweise Baum- und Strauchschnitt an. Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Im Frühjahr fällt im Garten haufenweise Baum- und Strauchschnitt an. Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Das ist in der Regel innerhalb geschlossener Ortschaften verboten. Stattdessen sollte das Schnittgut gebündelt in einer öffentlichen Entsorgungseinrichtung, wie beispielsweise einem Wertstoffhof, entsorgt werden. Eine Alternative bieten derzeit die zahlreichen Osterfeuer, deren Betreiber die Gartenabfälle häufig sogar kostenlos abtransportieren.

Haus & Grund Rheinland weist darauf hin, dass das Verbrennen von Pflanzenabfällen in den Ländern unterschiedlich geregelt ist. Zusätzlich können auch Gemeinden ergänzende Abfallsatzungen erlassen haben. Über die Regelungen im Einzelfall informieren die Gemeindeverwaltungen. Sollte das Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmsweise erlaubt sein, ist darauf zu achten, Nachbarn durch Rauch und Geruch nicht zu belästigen oder zu gefährden.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied bei Ihrem Haus & Grund - Ortsverein.

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