Kein Kanal-TÜV im Wahlkreis des grünen Staatssekretärs

Ende April ist eine Pressemitteilung von Horst Becker (Bündnis 90 / Die Grünen), Staatssekretär im NRW-Umweltministerium, bekannt geworden, die es in sich hat. Bereits einen Tag nach Weihnachten veröffentlichte der Stellvertreter von Umweltminister Remmel in einer lokalen Meldung, dass alle Anwohner seines Wahlkreises, einem Wasserschutzgebiet im rheinischen Naafbachtal, keine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen durchführen müssen.

Ende April ist eine Pressemitteilung von Horst Becker (Bündnis 90 / Die Grünen), Staatssekretär im NRW-Umweltministerium, bekannt geworden, die es in sich hat. Bereits einen Tag nach Weihnachten veröffentlichte der Stellvertreter von Umweltminister Remmel in einer lokalen Meldung, dass alle Anwohner seines Wahlkreises, einem Wasserschutzgebiet im rheinischen Naafbachtal, keine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen durchführen müssen.

Während für alle Haus- und Grundstückseigentümer seit Mitte März die Regelung gilt, dass private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten auf Dichtheit (teilweise bereits bis Ende 2015) überprüft werden müssen, gilt dies für dem Wahlkreis von Horst Becker nicht. Der Grünen-Politiker beauftragte die Beamten seines eigenen Umweltministeriums damit, festzustellen, ob in dem betroffenen Wasserschutzgebiet der Kanal-TÜV überhaupt erforderlich sei. Die Fachabteilungen kamen folglich zu dem Ergebnis, dass die Haus- und Grundstückseigentümer in dem 42 Quadratkilometer großen Naafbachtal nicht erforderlich sei, weil es zwar als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, dort eine ursprünglich geplante Talsperre aber nicht errichtet wurde und von daher kein Trinkwasser entnommen wird.

„Das ist ein Skandal, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird“, kritisiert der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. „Es kann nicht sein, dass der Staatssekretär in eigener Sache den Ministeriumsapparat zur Klärung einer Streitfrage nutze“, so der Verbandsjurist. „Politisch korrekt wäre es gewesen, wenn er den Prüfauftrag unabhängig von seinem Wahlkreis, sondern allgemein für alle Wasserschutzgebiete ohne Trinkwassergewinnung erteilt hätte“, sagt Amaya. „Die Ausnahme muss in die neue Rechtsverordnung zur Ausführung der Dichtheitsprüfung übernommen werden, damit alle Haus- und Grundstückseigentümer gleichermaßen entlastet werden“, fordert Erik Uwe Amaya.

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