Angesichts einer steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen weist das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr auf die Fördermöglichkeiten des Landes NRW hin. Ob der Einbau von Alarmanlagen, Bewegungsmeldern und von einbruchhemmenden Türen mit Türspionen oder der Absicherung von Fenster und Terrassentüren: Gefördert werden 50% der Maßnahmekosten mit zinsverbilligten Darlehen. Auf diese Fördermöglichkeit weist Haus & Grund Rheinland hin.
Die maximale Darlehenssumme beträgt 15.000 Euro pro Eigenheim, Eigentums- oder Mietwohnungswohnung. Das Angebot richtet sich an alle Eigentümer und Vermieter. Die Förderung aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes erfolgt ohne Sozialbindungen.
Die Zinsen für ein Förderdarlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren belaufen sich auf 0,5 % plus 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag und 2 % Tilgung pro Jahr. Nähere Informationen zu den Konditionen erhalten Sie hier Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest)
<link http: www.nrwbank.de eigentum-barriere>www.nrwbank.de/eigentum-barriere
Die Förderdarlehen können bei den Kreisen und kreisfreien Städten beantragt werden. Die entsprechenden Kontaktdaten der zuständigen Bewilligungsbehörden für eine ausführliche Beratung finden Sie auf der Homepage der NRW.BANK:
<link http: www.nrwbank.de de foerderlotse servicetools behoerdenauskunft index.html>www.nrwbank.de/de/foerderlotse/servicetools/behoerdenauskunft/index.html