Haus & Grund Rheinland: Vermögensabgabe der Grünen träfe vor allem private Immobilieneigentümer - Verfassungswidrige Substanzbesteuerung vorprogrammiert

Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen für eine Vermögensabgabe belaste in erster Linie die privaten Eigentümer von Immobilien. „Die Vermögensabgabe träfe damit gerade diejenigen, die für die Energiewende im Gebäudebestand Verantwortung tragen sollen. Eine neue Abgabe trocknete die Mittel für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden aber endgültig aus.“ So kommentiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Professor Dr. Peter Rasche, einen heute in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf.

Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen für eine Vermögensabgabe belaste in erster Linie die privaten Eigentümer von Immobilien. „Die Vermögensabgabe träfe damit gerade diejenigen, die für die Energiewende im Gebäudebestand Verantwortung tragen sollen. Eine neue Abgabe trocknete die Mittel für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden aber endgültig aus.“ So kommentiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Professor Dr. Peter Rasche, einen heute in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf.

Die vorgesehene Besteuerung der Vermögenssubstanz von Immobilieneigentum werde einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Angesichts stetig steigender Steuereinnahmen lasse sich diese Abgabe auch nicht mit der hohen Staatsschuldenlast rechtfertigen. Die Energiewende und der demografische Wandel stellen die privaten Hauseigentümer vor erhebliche finanzielle Herausforderungen.

Haus & Grund Rheinland erinnert daran, dass über die Hälfte der von privaten Vermietern angebotenen Wohnungen aktuell mit Verlust oder ohne nennenswerte positive Renditen vermietet werden. Damit greife die Vermögensabgabe der Grünen zwangsläufig die Vermögenssubstanz bei vermieteten und insbesondere auch bei selbstgenutzten Immobilien an. Dies sei verfassungsrechtlich unzulässig. „Auch die geplante Benachteiligung privater Vermieter gegenüber der unternehmerischen Wohnungswirtschaft ist grundgesetzwidrig“, so Rasche. Nach dem Willen der Grünen sollen Wohnungsunternehmen einen wesentlich höheren Freibetrag erhalten als der private Kleininvestor.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten