Haus & Grund Rheinland unterstützt die Forderung des Bundesumweltministers: Steuervergünstigung bei energetischer Gebäudesanierung

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat an die Länder appelliert, dem geplanten Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung doch noch zuzustimmen. Das Bundeskabinett will beschließen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Haus & Grund Rheinland unterstützt dieses Vorhaben.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat an die Länder appelliert, dem geplanten Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung doch noch zuzustimmen. Das Bundeskabinett will beschließen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Haus & Grund Rheinland unterstützt dieses Vorhaben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Haus- und Wohnungseigentümer als Selbstnutzer jährlich zehn Prozent der Kosten für energetische Sanierung von der Steuer absetzten könnten. Im Juli war der Steuerrabatt im Bundesrat bereits abgelehnt worden. Die Länder befürchten dadurch erhebliche Steuermindereinnahmen. Haus & Grund Rheinland bezieht hier klar Stellung und fordert von der nordrhein-westfälischen Landesregierung ihre ablehnende Haltung im Bundesrat, zu dem vom Bundestag verabschiedenden Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Wohngebäudesanierung, nochmals zu überdenken. „Die energetische Gebäudesanierung muss direkt gefördert werden, nur so haben Eigentümer einen Anreiz diese enormen Investitionen in die Zukunft zu riskieren“, so der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Peter Rasche .

Er spricht sich ebenfalls dafür aus, das nun anstehende Vermittlungsverfahren für Nachbesserungen zu nutzen. Nur dann werde das Gesetz tatsächlich den von Bund und Ländern gewünschten Effekt haben und umfangreiche Sanierungsbemühungen bei den Hauseigentümern auslösen. Die derzeit im Gesetz verlangten 85 Prozent Energieverbrauch im Vergleich zum heutigen Neubaustandard seien im sanierten Altbaubestand regelmäßig nicht zu erreichen. Rasche schlägt stattdessen eine Richtgröße von 115 Prozent Energieverbrauch vor. „Wenn die steuerliche Förderung wirklich einen Sanierungsanreiz für private Eigentümer bieten soll, müssen die strengen Anforderungen deutlich gesenkt werden. Nur dann sind sie realistisch und erfüllbar“, so Rasche.

Zudem fordert er, den steuerlichen Anreiz auch für selbstnutzende Hauseigentümer zu öffnen, die nicht eine Komplettsanierung, sondern nur einzelne Maßnahmen vornehmen. „In der Realität wird das Gros der Eigentümer nur Einzelmaßnahmen durchführen können. Für mehr reichen bei den meisten die finanziellen Mittel nicht aus“, sagt Rasche. Dieses sollte berücksichtigt werden.

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