Haus & Grund Rheinland trauert um seinen Ehrenvorsitzenden

Am 15. März 2010 ist Herr Dr. Theodor Paul, Ehrenpräsident der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland und Ehrenvorsitzender des Verbandes Rheinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer im Alter von 84 Jahren gestorben.

Am 15. März 2010 ist Herr Dr. Theodor Paul, Ehrenpräsident der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland und Ehrenvorsitzender des Verbandes Rheinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer im Alter von 84 Jahren gestorben.

Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer haben mit Dr. Paul eine Persönlichkeit verloren, die über Jahrzehnte hinweg die Interessen und Belange der privaten Haus- und Grundeigentümer in Deutsch-land mit Nachdruck vertreten hat. Herr Dr. Paul gehörte aufgrund seiner außergewöhnlichen Sachkenntnis und seiner verbindlichen Art zu den gesuchten Gesprächspartnern in der Wohnungspolitik.

Von 1956 bis 1961 war Rechtsanwalt Dr. Paul Syndikus und ab 1961 Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland. Von 1971 bis 1991 war er Präsident und von 2004 bis zu seinem Tode Ehrenpräsident von Haus & Grund Deutschland.

Auch im Landesverband Rheinland engagierte sich Dr. Paul für die Belange des privaten Haus- und Grundeigentums. Von 1990 bis 1992 war er Mitglied des engeren Vorstandes und in den Jahren 1992 bis 1995 Vorsitzender des Verbandes Haus & Grund Rheinland.

Von 2001 bis 2010 war Dr. Paul Ehrenvorsitzender von Haus & Grund Rheinland. Mit seiner ruhigen und sachlichen Art hat Dr. Paul sowohl in der Politik als auch in der Organisation Haus & Grund an grundlegenden Entscheidungen mitgewirkt und viele positive Akzente gesetzt. Seine auf lange Berufserfahrung und umfangreichem Fachwissen gestützten Ratschläge und Stellungnahmen haben die Meinungsbildung entscheidend mitgeprägt.

Mit Trauer und großer Dankbarkeit müssen wir den Verlust einer hervorragenden Persönlichkeit hinnehmen, die sich für das private Eigentum an Haus und Grund als Grundlage einer freiheitlich demokratischen Rechts- und Gesellschaftsordnung eingesetzt hat und dabei immer die gesellschaftliche Verpflichtung der Eigentümer im Blick hatte. Dr. Paul gehörte zu den Persönlichkeiten, die einen fairen Interessenausgleich anstrebten.

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