Haus & Grund Rheinland mahnt: Nachfolgeregelungen zur Zweckentfremdungs- und Überlassungsverordnung hemmen Innenstadtentwicklung

Das Landesministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr plant derzeit die Wiedereinführung der Zweckentfremdungs- und der Überlassungsverordnung. Heute sprach sich der Landesverband Haus & Grund Rheinland in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Ministerium eindeutig gegen die Einführung von Nachfolgeregelungen zu der früheren Zweckentfremdungs- und Überlassungsverordnung aus.

Das Landesministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr plant derzeit die Wiedereinführung der Zweckentfremdungs- und der Überlassungsverordnung. Heute sprach sich der Landesverband Haus & Grund Rheinland in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Ministerium eindeutig gegen die Einführung von Nachfolgeregelungen zu der früheren Zweckentfremdungs- und Überlassungsverordnung aus.

Mit der Änderung des Landesgesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum sollen ein kommunaler Genehmigungsvorbehalt bei Zweckentfremdungen von Wohnraum sowie Mieterbenennungsrechte durch Kommunen jeweils auf der Grundlage eines Satzungsrechts eingeführt werden. Während die Nachfolgeregelung zu der Zweckentfremdungsverordnung die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum verbietet, ermöglicht die Neuregelung der Überlassungsverordnung den Behörden, Vermietern von frei oder bezugsfertig werdenden Wohnungen wohnungssuchende Mieter zur Gebrauchsüberlassung zu benennen. Mit der Wiedereinführung will die rot-grüne Minderheitsregierung Vorhaben der schwarz-gelben Landesregierung zum Bürokratieabbau wieder einkassieren.

In der vergangenen Wahlperiode hatte die Regierung Rüttgers kurz nach Übernahme der Amtsgeschäfte beide befristeten Verordnungen nicht verlängert. „Mit dieser Rolle rückwärts muss endlich Schluss sein", fordert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Wenn für die Regierung Kraft fortschrittliches Handeln immer nur darin besteht, sinnvolle Entscheidungen der Vorgängerregierung wieder rückgängig zu machen, dann ist das alles andere als überzeugend", kritisiert Rasche. Es stellt sich die Frage, ob das Wiederauflebenlassen beider Verordnungen notwendig ist. In den letzten Jahren hat sich die Problemsituation von gewerblich genutzten Immobilien einerseits und Wohnraum andererseits verändert. Mittlerweile sind deutliche Leerstände zu beklagen.

Allein in der Landeshauptstadt Düsseldorf stehen mehr als eine Million Quadratmeter Büroflächen leer. „Wenn Ziel der kommunalen Stadtentwicklung sein soll, die Innenstädte und Geschäftszentren wieder zu beleben, dann sollten zunächst die gegebenen Gebäudeflächen auch genutzt werden. Zu Zweckentfremdungen wird es also gar nicht erst kommen", mahnt Prof. Dr. Peter Rasche. Ältere Menschen sowie junge Familien suchen zudem in den Innenstädten Wohnraum, gerade weil sie sich das gewerbliche Angebot auch hinsichtlich der Nahversorgung wünschen. „Deshalb sollten die Gemeinden die Chancen für eine Revitalisierung von Innenstädten nutzen, statt neue bürokratische Instrumentarien zu schaffen", schlägt Rasche vor.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt jedoch. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Kommunen per Satzungserlass selbst darüber entscheiden können, ob sie Mieterbenennungen in Sinne der früheren Überlassungsverordnung vornehmen wollen respektive in welchen Bereichen und unter welchen Auflagen eine Zweckentfremdung von Wohnraum mit Genehmigung zulässig sein soll. „Hier sind nun vor allem die bürgerlichen Ratsmehrheiten gefordert, dem neuen Versuch der Bevormundung von Vermietern einen Riegel vorzuschieben", appelliert Prof. Dr. Peter Rasche.

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