Haus & Grund Rheinland lehnt rot-grüne Neureglung zur Dichtheitsprüfung ab

In der Sachverständigen-Anhörung des Umweltausschusses des Landtages kritisierte der Landesverband Haus & Grund Rheinland den rot-grünen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft sprach sich stattdessen für den Antrag von CDU und FDP aus, der die Dichtheitsprüfung nur noch in begründetem Einzelfall vorsieht und gänzlich auf Fristen verzichtet.

In der Sachverständigen-Anhörung des Umweltausschusses des Landtages kritisierte der Landesverband Haus & Grund Rheinland den rot-grünen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft sprach sich stattdessen für den Antrag von CDU und FDP aus, der die Dichtheitsprüfung nur noch in begründetem Einzelfall vorsieht und gänzlich auf Fristen verzichtet.

Am 9. Januar fand eine dreistündige Sachverständigen-Anhörung zur Neuregelung der Dichtheitsprüfung in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Ausschusses für Kommunalpolitik auf Grund des hohen Besucherandranges im neuen Plenarsaal des Düsseldorfer Landtages statt. An der Sitzung nahmen der Präsident von Haus & Grund NRW, Klaus-Dieter Stallmann, der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland in seiner Funktion als einer der Geschäftsführer von Haus & Grund NRW, Erik Uwe Amaya sowie RA Volker Steffen als Vorsitzender von Haus & Grund Oberberg (Waldbröl) und Vorstandsmitglied von Haus & Grund Rheinland teil.

Gegenstand der Anhörung waren die Gesetzentwürfe der Regierungsfraktionen sowie der Opposition. Während SPD und Grüne die Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten weiter vorschreiben und den Kommunen zusätzlich per Satzungsermächtigung die Möglichkeit einräumen wollen, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten die Dichtheitsprüfungen einzuführen, begnügt sich der Antrag von CDU und FDP auf eine Dichtheitsprüfung nur im begründeten Einzelfall, wenn der Verdacht einer konkreten Grundwasserverunreinigung vorliegt.

In der Anhörung hat Haus & Grund Rheinland auf die die Widersprüche des Gesetzentwurfes von SPD und Grünen aufmerksam gemacht. Auf der einen Seite wird - auch Seitens der Entwässerungsbetriebe und der Kanalbranche - behauptet, dass 70 bis 90 Prozent der privaten Abwasserleitungen undicht seien. Auf der anderen Seite erklärt das Landesumweltministerium öffentlich, dass das Trinkwasser aus gesundheitlicher Sicht sehr gut sei. Des Weiteren hat Haus & Grund Rheinland auf die unterschiedliche Handhabung zwischen Privaten und Gewerbetreibenden aufmerksam gemacht. Die Landesregierung agiert mit zweierlei Maß, wenn sie hinsichtlich des Lecks der Shell-Ölraffinerie in Wesseling, aus der im vergangenen Jahr 1,2 Millionen Liter Kerosin in das Erdreich versickert sind, nicht mit gleicher Vehemenz vorgeht wie bei privaten Haus- und Grundstückseigentümern. Des Weiteren fehlen nach wie vor die wissenschaftlichen Nachweise für das Land NRW. Prof. Dr. Martin Exner von der Universität Bonn verwies auf mikrobiologische Risiken, die schon in wesentlich geringerer Konzentration gefährlich sein könnten. Hinzu kämen chemisch-physikalische Risiken. Dem widersprach Prof. Dr.-Ing. Hartmut Hepcke von der Fachhochschule Münster anhand von anders lautenden wissenschaftlichen Nachweisen. So sei die Restverschmutzung aus Kläranlagen höher als die Schadstoffmenge undichter privater Abwasserleitungen.

Zentrale Streitfrage war, ob man gemäß dem Vorsorgegrundsatz vorbeugend oder erst bei begründetem Verdacht handeln solle. Nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände müssten sich Haus- und Grundstückseigentümer ihrer Verantwortung bewusst sein und ihre Kanäle regelmäßig überprüfen. Wenn eine Gefährdung gegeben sei, dürfe es weder eine Fristenlösung noch eine Differenzierung in Grundstücke innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten geben, ergänzte Dr. Manfred Dümmer vom BUND NRW. Seiner Auffassung nach stimmen beide Gesetzentwürfe nicht mit dem Besorgnisgrundsatz überein.

Hier entgegnete Haus & Grund Rheinland, dass der Vorsorge- und Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetztes des Bundes nur in NRW ein Thema ist. Lediglich in vier der 16 Bundesländer ist die Dichtheitsprüfung gesetzlich geregelt. Eine bundeseineinheitliche Regelung wird es nicht geben. Das hat Bundesumweltminister Altmaier bereits erklärt. Haus & Grund Rheinland hat deshalb das von Rot-Grün geplante fünfjährige Monitoring begrüßt, dass nachweisen soll, ob das private Abwasser das Grundwasser tatsächlich gefährden würde und eine flächendeckende Dichtheitsprüfung begründen könnte. Allerdings hat Haus & Grund Rheinland empfohlen, dass die Dichtheitsprüfung solange ausgesetzt werden sollte, bis die Ergebnisse des Monitorings vorliegen. Unberücksichtigt bleibt zudem die unterschiedliche Bodenbeschaffenheit im Land NRW.

Erinnert hat Haus & Grund Rheinland auch daran, dass Ministerpräsidentin Kraft auf dem Landesparteitag der NRW-SPD eine bürgerfreundliche Regelung der Dichtheitsprüfung angekündigt hat. Lediglich in Wasserschutzgebieten sollte die Dichtheitsprüfung hierbei erforderlich sein. Von einer Satzungsermächtigung für die Kommunen war keine Rede. Folglich lehnte Haus & Grund Rheinland auch den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände ab, einen Bestandsschutz für bereits bestehende Entwässerungssatzungen in die Neureglung aufzunehmen. Außerdem plane das Landesumweltministerium eine Ausweitung der Wasserschutzgebiete. Die Satzungsermächtigung für die Kommunen und die Ausweitung der Wasserschutzgebiete hätte zur Folge, dass die Dichtheitsprüfung - entgegen den Vorstellungen der Ministerpräsidentin - „durch die Hintertür“ doch wieder flächendeckend „eingeführt“ werden würde.

Abschließend hat Haus & Grund Rheinland an die Abgeordneten appelliert, den Antrag von CDU und FDP zu unterstützen, der im Ergebnis vorzugswürdig, weil er die Dichtheitsprüfung nur im begründeten Einzelfall vorsieht. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind der Gesetz- und Verordnungsgebung nicht fremd. Zudem nennt der Antrag von CDU und FDP zur näheren Konkretisierung des begründeten Einzelfalls zwei Regelbeispiele. Sofern die Landespolitik das Thema Dichtheitsprüfung „vom Tisch“ haben möchte, geht dies nur, wenn der Antrag von CDU und FDP eine Mehrheit erhält. Andernfalls werden sich Gerichte mit der Frage der Verhältnismäßigkeit auseinander zu setzen haben, sobald ein rechtsmittelfähiger Bescheid vorliegt. Eine Klage würde Haus & Grund Rheinland unterstützen.

Die Fragen an Haus & Grund wurden von den Landtagsabgeordneten Christina Schulze Föcking und Josef Hovenjürgen (beide CDU), Henning Höne (FDP) sowie Hans-Jörg Rohwedder (Piraten-Partei) gestellt.

Auf der Internetseite des Landtages ist eine Zusammenfassung aus Sicht der Landtagsverwaltung veröffentlicht worden, die im Wesentlichen dem Verlauf der Sitzung entspricht:

<link http: www.landtag.nrw.de portal www gb_ii ii.1 pressemitteilungen-informationen-aufmacher aufmacher aufmacher.jsp>www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Aufmacher/Aufmacher.jsp

Erstmals in der Geschichte des Landtages wurde die Ausschusssitzung (und nicht nur eine Plenarsitzung) live im Internet übertragen.

Die ungekürzte Aufzeichnung können Sie sich unter dem Link

<link http: www.landtag.nrw.de portal www webmaster gb_i i.1 video>www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/on_demand_stream.jsp

anschauen.

Die Redebeiträge von Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland in seiner Funktion als Geschäftsführer von Haus & Grund NRW sowie von Rechtsanwalt Volker Steffen, Vorsitzender von Haus & Grund Oberberg (Waldbröl) und Vorstandsmitglied von Haus & Grund Rheinland finden Sie <link internal-link internal link in current>hier.

Bildunterschrift (v.l.n.r.): Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland und Geschäftsführer von Haus & Grund NRW, Klaus-Dieter Stallmann, Präsident von Haus & Grund NRW, Volker Steffen, Vorsitzender von Haus & Grund Oberberg (Waldbröl)

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