Haus & Grund Rheinland lehnt geplante Rauchmelderpflicht ab

Der Landesverband Haus & Grund Rheinland lehnt den SPD-Plan ab, die Rauchmelderpflicht nach dem Vermieter-Mieter-Modell einzuführen. Demnach sollen Vermieter für die Erstausstattung und Installation und Mieter für die Wartung und Pflege der Rauchmelder verantwortlich sein. Mit dem vorherigen Bauminister Voigtsberger (SPD) konnte Haus & Grund Rheinland noch den Kompromiss erreichen, dass der unmittelbare Wohnungsbesitzer, also der Selbstnutzer und Mieter, die Verantwortung für Installation und Wartung tragen sollte. Dieser Kompromiss steht so auch im rot-grünen Koalitionsvertrag.

Der Landesverband Haus & Grund Rheinland lehnt den SPD-Plan ab, die Rauchmelderpflicht nach dem Vermieter-Mieter-Modell einzuführen. Demnach sollen Vermieter für die Erstausstattung und Installation und Mieter für die Wartung und Pflege der Rauchmelder verantwortlich sein. Mit dem vorherigen Bauminister Voigtsberger (SPD) konnte Haus & Grund Rheinland noch den Kompromiss erreichen, dass der unmittelbare Wohnungsbesitzer, also der Selbstnutzer und Mieter, die Verantwortung für Installation und Wartung tragen sollte. Dieser Kompromiss steht so auch im rot-grünen Koalitionsvertrag.

„Wir haben immer Ja zu Rauchmeldern, aber Nein zu einer gesetzlichen Verpflichtung zu Lasten der Vermieter gesagt“, erinnert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Kaum ist die Tinte trocken, wird der Koalitionsvertrag schon gebrochen“, so Rasche weiter. Im rot-grünen Koalitionsvertrag (S. 93) heißt es zur Rauchmelderpflicht: „Richten soll sich diese Verpflichtung an die Mieterinnen und Mieter bzw. selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer“.

„Wir haben diesen Kompromiss in zahlreichen Verbändegesprächen mit dem Bauministerium erarbeitet“, erklärt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. „Da der Vermieter kein generelles Zutrittsrecht zu seiner vermieteten Wohnung mehr hat, war es aus haftungsrechtlichen Gründen zwingend notwendig, den Vermieter von der Verantwortung zu befreien“, sagt der Verbands-Jurist Amaya. Sogar der Deutsche Mieterbund NRW stimmte dem Kompromissvorschlag damals zu. „Das Haus & Grund und der Mieterbund die gleiche Meinung vertreten, ist höchst selten“, so Amaya.

„Die Belastungsgrenze für Vermieter ist in der Summe aller gesetzlichen Verpflichtungen erreicht“, begründet Prof. Rasche die ablehnende Haltung. „Zudem soll jeder Bürger selbst entscheiden, welcher Sicherheitsstandard ihm beim Rauchmelder wichtig ist“, meint Rasche.

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