Haus & Grund Rheinland kritisiert: Rot-Grüner Koalitionsvertrag hält an Belastungen für Hauseigentümer fest

Ob Dichtheitsprüfung, Rauchmelderpflicht oder Eigentumsförderung: der Landesverband Haus & Grund Rheinland sieht in einer ersten Bewertung im rot-grünen Koalitionsvertrag zwar positive Ansätze. Allerdings überwiegen die Belastungen für private Haus- und Wohnungseigentümer.

Ob Dichtheitsprüfung, Rauchmelderpflicht oder Eigentumsförderung: der Landesverband Haus & Grund Rheinland sieht in einer ersten Bewertung im rot-grünen Koalitionsvertrag zwar positive Ansätze. Allerdings überwiegen die Belastungen für private Haus- und Wohnungseigentümer.

Haus & Grund Rheinland hält die Neuschaffung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Städtebau und Verkehr für sinnvoll. „Ein politischer Dialog ist nur möglich, wenn der Minister auch Zeit für Gespräche hat", so der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

„Die Rauchmelder-Pflicht werden wir zwar nicht verhindern können", sagt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. „Haus & Grund Rheinland konnte als Kompromiss aber das Mieter-Modell durchsetzen", zeigt sich der Verbands-Jurist zufrieden. Danach soll für Installation und Wartung der unmittelbare Besitzer der Wohnung, sprich der Mieter bzw. selbstnutzende Eigentümer, die Verantwortung tragen. SPD und Grüne haben sich im Wahlkampf noch für das Vermieter-Modell ausgesprochen.

Ob die rot-grüne Landesregierung tatsächlich an der Eigentumsförderung in bisheriger Höhe festhalten will, ist nach Ansicht von Haus & Grund Rheinland unklar. Zwar bekennt sich Rot-Grün zur Eigentumsförderung als Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Lehnt aber zugleich eine breitere Förderung aus ökonomischen und finanzwirtschaftlichen Gründen ab. „Eine weitere Kürzung der Eigentumsförderung trifft vor allem junge Familien, die schon durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer enorm belastet sind", warnt Prof. Dr. Peter Rasche.

An der Dichtheitsprüfung, die nun Funktionsprüfung genannt wird, will die neue Landesregierung weiterhin festhalten. Es soll lediglich geprüft werden, ob verlängerte Fristen für Ein- und Mehrfamilienhäuser von bis zu 30 Jahren sowie Härtefallregelungen möglich sind. „Die Lösung kann aber nicht darin liegen, auf Förderprogramme zu verweisen", kritisiert Erik Uwe Amaya. „Älteren Hauseigentümern werden Hausbanken selbst dann keinen Kredit für eine Kanalsanierung gewähren", so Amaya weiter. „Erfreulich ist, dass Rot-Grün die Forderung von Haus & Grund Rheinland aufgreift, für eine bundeseinheitliche Regelung beim Kanal-TÜV zu sorgen", betont Prof. Dr. Peter Rasche.

Haus & Grund Rheinland kritisiert außerdem das Festhalten an der Kündigungssperrfrist- und Zweckentfremdungsverordnung. „Das ist und bleibt ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit privater Haus- und Wohnungseigentümer", meint Prof. Rasche.

<link file:1121 download file>Koalitionsvertrag 2012-2017 (pdf 6,3 MB)

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