Haus & Grund Rheinland kritisiert: NRW-Initiative gegen „Schrottimmobilien“ löst die Ursache nicht

NRW und Bremen bringen einen Initiativantrag zum Gesetzgebungsvorschlag der Bundesregierung (Bundesrats-Drucksache 474/12) zur Novelle des Baugesetzbuches in den Bundesrat ein, der die bisherige Duldungspflicht in § 179 Baugesetzbuch zu einem Handlungsgebot an den Eigentümer verschärfen soll. Bislang ist für ein Eingreifen das Vorliegen eines Bebauungsplans erforderlich. Haus & Grund Rheinland kritisiert, dass nicht die Ursachen für das Entstehen von Schrottimmobilien bekämpft werden.

NRW und Bremen bringen einen Initiativantrag zum Gesetzgebungsvorschlag der Bundesregierung (Bundesrats-Drucksache 474/12) zur Novelle des Baugesetzbuches in den Bundesrat ein, der die bisherige Duldungspflicht in § 179 Baugesetzbuch zu einem Handlungsgebot an den Eigentümer verschärfen soll. Bislang ist für ein Eingreifen das Vorliegen eines Bebauungsplans erforderlich. Haus & Grund Rheinland kritisiert, dass nicht die Ursachen für das Entstehen von Schrottimmobilien bekämpft werden.

„Verfehlte Stadtentwicklungspolitik der Kommunen führen zu Leerständen und in der Folge zu Schrottimmobilien“, kritisiert der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. Eine Enquete-Kommission des Landtages („Wohnungswirtschaftlicher Wandel und Finanzinvestoren“) befasste sich mit sog. Problemimmobilien. In erster Linie sollten die Instrumente der kommunalen Wohnungswirtschaft in der Auseinandersetzung mit ausländischen Finanzinvestoren geschärft werden, die größere Wohnanlagen aufgekauft und aus Sicht der Kommunen verwahrlost haben.

Die nunmehr vorgelegten Pläne richten sich aber gegen lokal ansässige Eigentümer der Innenstädte. „Hier sind die Eigentümer gesprächs- und investitionsbereit“, sagt Amaya. „Der Markt gibt aber nur so geringe Mieten her, dass Investitionen nicht rentabel sind und dafür erforderliche Finanzierungen der Banken nicht zur Verfügung gestellt werden“, bemängelt Verbands-Jurist Amaya.

„Dass ein Bebauungsplan nicht mehr Voraussetzung für ein Einschreiten der Behörde sein soll, löst die Ursache nicht“, sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Eigentum verpflichtet nicht nur, sondern berechtigt auch“, mahnt Rasche. „Zahlreiche Gesetze und Verordnungen von der Trinkwasserverordnung, über die Dichtheitsprüfung bis hin zur Energieeinsparverordnung belasten die privaten Haus- und Wohnungseigentümer über Gebühr“, so Rasche. „Die Lösung liegt in der Stärkung der Innenstädte vor allem durch regionale Abstimmungen benachbarter Kommunen“, sagt Rasche.


<link file:1213 download file>Bundesrats-Drucksache 474/12 (pdf, 376 KB)

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten