Haus & Grund Rheinland informiert: 2012 Fortführung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“

Im Rahmen des Konjunkturpakets I hat der Bund für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ in den Jahren 2009 bis 2011 Haushaltsmittel für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereitgestellt. Das Programm war bis Ende 2011 befristet. Für 2012 stehen im Bundeshaushalt keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Im Rahmen des Konjunkturpakets I hat der Bund für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ in den Jahren 2009 bis 2011 Haushaltsmittel für die Zinsverbilligung von Darlehen und für Investitionszuschüsse bereitgestellt. Das Programm war bis Ende 2011 befristet. Für 2012 stehen im Bundeshaushalt keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Mit Hilfe des Programms wurden erstmals praktikable Standards für die Barrierereduzierung im Wohnungsbestand definiert und seit April 2009 barrierereduzierende Maßnahmen an mehr als 60.000 Wohneinheiten finanziert. Damit hat das Programm „Altersgerecht Umbauen“ schon jetzt einen wichtigen Beitrag zur Erweiterung des Angebots an barrierefreien/-reduzierten Wohnungen in Deutschland geleistet. Aufgrund der demografischen Entwicklung sind weiterhin erhebliche Investitionen in die Anpassung von Wohnungsbestand und Wohnumfeld erforderlich, damit insbesondere ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung sowie ihrem angestammten Wohnquartier bleiben können. Zudem verbessert der Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand die Wohnsituation für jeden Nutzer einer Wohnung, insbesondere auch für Familien mit Kindern oder Behinderte.

Die KfW wird das Programm Altersgerecht Umbauen ab 01.01.2012 in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen. Das Programm wird künftig aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt und mit einem attraktiven Zinssatz ausges-tattet. Dennoch wird die KfW die bisherige Verbilligungsleistung des Bundes lediglich teilweise kompensieren können.

Zur Sicherung der Zinskonditionen des auslaufenden Bundesprogramms sind Darlehensanträge im Original bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW einzureichen. Die Zuschussvariante wird zum Jahresende 2011 eingestellt. Spätester Antragseingang bei der KfW für Zuschussanträge ist ebenfalls der 16.12.2011. Wichtig ist, dass der KfW bis zum 16.12.2011 vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen im Original vorliegen. Später eingehende oder unvollständige Anträge können nicht mehr entschieden werden und müssen zurückgesendet werden.

Im ersten Quartal 2012 wird die Darlehensvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit nahezu unveränderten Programmbedingungen fortgeführt. Voraussichtlich zum 01.04.2012 wird die KfW-Bankengruppe ein vollständig überarbeitetes und vereinfachtes Darlehensprogramm anbieten.

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