Haus & Grund Rheinland fordert Grundsteuer-Bremse

Haus & Grund Rheinland unterstützt den FDP-Antrag zur Einführung einer Grundsteuer-Bremse. Damit können SPD und Grüne einen Beitrag für bezahlbares Wohnen leisten – sowohl für Mieter als auch für selbstnutzende Eigentümer.

Haus & Grund Rheinland unterstützt den FDP-Antrag zur Einführung einer Grundsteuer-Bremse. Damit können SPD und Grüne einen Beitrag für bezahlbares Wohnen leisten – sowohl für Mieter als auch für selbstnutzende Eigentümer.

Bereits Ende Januar hat die FDP einen Antrag (Drucksache 16/7777) in den Landtag eingebracht, eine Grundsteuer-Bremse in Nordrhein-Westfalen einzuführen. Hiermit beziehen sich die Liberalen auf eine Ermächtigung aus § 26 Grundsteuergesetz. Welche Höchsthebesätze bei der Grundsteuer B nicht überschritten werden dürfen, bleibt danach einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten.

Konkret soll die Landesregierung den Auftrag erhalten, eine tragbare Obergrenze für die Grundsteuer B gutachterlich ermitteln zu lassen. Die Landesregierung soll zudem beauftragt werden, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Hebesätze für die Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen gemäß § 26 GrStG vorzulegen.

Haus & Grund Rheinland unterstützt diesen FDP-Antrag. „Die Höhe der Grundsteuer-Hebesätze ist schleunigst zu bremsen“, fordert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Während der Hebesatz im Bundesdurchschnitt vor zwei Jahren bei 351 Prozent lag, so betrug der Satz in NRW bereits 453 Punkte.  

Zuletzt waren Selm und Haltern am See mit einem Satz von jeweils 825 Punkten die Spitzenreiter. Bergneustadt nimmt in 2015 mit 876 Prozentpunkten die unrühmliche Spitzenposition ein und plant weitere Steigerungen auf Werte jenseits der psychologisch wichtigen Grenze von 1.000 Hebesatzpunkten. Den niedrigsten Satz hatten die Bürger in Harsewinkel mit 260 Punkten.

Der Rechtsweg ist hierbei aussichtslos. Bereits in Selm haben betroffene Haus- und Grundeigentümer vergeblich versucht, gegen die Erhöhung von 445 auf 825 Punkte zu klagen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klagen abgewiesen. „Nach Ansicht des Gerichts hätten die Kommunen bei der Festsetzung einen weiten Ermessensspielraum. Des Weiteren sei die Erhöhung weder willkürlich, noch sei eine erdrosselnde finanzielle Belastung festzustellen“, erklärt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya.

„Die Grundsteuer-Bremse könnte so ausgestaltet sein, dass die Grundsteuer-Hebesätze den Bundesdurchschnitt nicht überschreiten dürfen. Alternativ könnte ein fester Höchstsatz festgelegt werden“, ergänzt Verbandsjurist Amaya.

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