Haus & Grund Rheinland begrüßt CDU/FDP-Anträge: Fristverlängerung für Dichtheitsprüfung gefordert

Der Landesverband der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland begrüßt die jüngsten Anträge von CDU und FDP zur Dichtheitsprüfung an den Landtag von NRW. Die Vorschläge der Opposition sehen im Wesentlichen vor, landesweit einheitliche Regelungen hinsichtlich der Fristen bei der Überprüfung der privaten Abwasserkanäle zu schaffen. „Mit dem Flickenteppich in NRW muss endlich Schluss sein“, mahnt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche, den Umstand an, dass von Stadt zu Stadt entweder Fristen bis 2015 oder aber bis 2023 gelten.

Der Landesverband der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland begrüßt die jüngsten Anträge von CDU und FDP zur Dichtheitsprüfung an den Landtag von NRW. Die Vorschläge der Opposition sehen im Wesentlichen vor, landesweit einheitliche Regelungen hinsichtlich der Fristen bei der Überprüfung der privaten Abwasserkanäle zu schaffen. „Mit dem Flickenteppich in NRW muss endlich Schluss sein“, mahnt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche, den Umstand an, dass von Stadt zu Stadt entweder Fristen bis 2015 oder aber bis 2023 gelten.

Nach den Vorstellungen der CDU-Landtagsfraktion sollen die Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen zeitgleich durchgeführt werden, wenn die Kommune eine entsprechende Maßnahme für den jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht. „Mit der Koppelung an die Selbstüberwachung der eigenen kommunalen Kanäle wäre für die Dichtheitsprüfung eine Fristverlängerung zumindest bis zum Jahre 2023 oder sogar darüber hinaus möglich, sofern die Stadt ihre eigenen Prüfpflichten nicht beachtet“, merkt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya, an. Dem Hauseigentümer soll es überlassen bleiben, welches zugelassene Prüfverfahren, sprich die TV-Sichtprüfung oder die physikalische Prüfung per Druckluft, bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung angewendet werden soll.

Weiterhin fordern die Christdemokraten, dass die Anforderungen an Form und Inhalt der Bescheinigung über die Durchführung einer Dichtheitsprüfung landeseinheitlich festzulegen sind. Die betroffenen Hauseigentümer dürfen zudem nicht gezwungen werden, die Prüfung und Sanierung der privaten Abwasserkanäle zeitlich vor der Prüfung und Sanierung der öffentlichen Kanäle durchzuführen. Den Bürgern soll wie den Kommunen in allen Fällen, die nicht die Standsicherheit des Kanals betreffen, eine Frist von bis zu zehn Jahren für die Sanierung eingeräumt werden. Um dem Auftreten von sog. Kanalhaien Einhalt zu gebieten, soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die die Dichtheitsprüfung durchführen, im Falle eines Sanierungsbedarfs nicht automatisch den Auftrag zur Sanierung erhalten sollen. Der Antrag der Liberalen geht sogar noch weiter.

Danach soll der Landtag die Landesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die starren Fristen der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen aufhebt und den Kommunen die Möglichkeit einräumt, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entsprechende Regelungen per Satzung zu erlassen.

„Damit setzen die Oppositionsparteien zentrale Forderungen von Haus & Grund Rheinland um“, stellt Prof. Dr. Peter Rasche fest. Im vergangenen Jahr hatte die Eigentümerschutz-Gemeinschaft in zahlreichen Gelegenheiten die Politik und die kommunalen Spitzenverbände dazu aufgefordert, zum einen die Fristen für die Dichtheitsprüfungen zu verlängern und die Prüfung per Videosichtfahrt in allen Gebieten als ausreichend festzulegen. „Nun ist Rot-Grün im Landtag aufgefordert, diese Anträge im Interesse der Haus- und Wohnungseigentümer zu einer Mehrheit zu verhelfen“, fordert Rasche.

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