Handwerker wegen Wucherei am Gartenzaun verurteilt

Das Düsseldorfer Landgericht hat mit Urteil Az: 022 Ns 158/15 vom 13. Januar 2016 einen Handwerker wegen Wuchers verurteilt, weil er eine alte Frau um mindestens 20 000 Euro geprellt haben soll. Für das Reinigen eines Gartenzauns hatte er 25 000 Euro kassiert. Darüber informiert Haus & Grund Rheinland.

Das Düsseldorfer Landgericht hat mit Urteil Az: 022 Ns 158/15 vom 13. Januar 2016 einen Handwerker wegen Wuchers verurteilt, weil er eine alte Frau um mindestens 20 000 Euro geprellt haben soll. Für das Reinigen eines Gartenzauns hatte er 25 000 Euro kassiert. Darüber informiert Haus & Grund Rheinland.

Für das Abbeizen eines gut 30 Meter langen Gartenzauns hat ein Handwerker in Neuss von einer dementen Seniorin fast 25 000 Euro kassiert. Am Mittwoch wurde der 55-Jährige dafür vom Düsseldorfer Landgericht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht verwarf die Berufung des Angeklagten und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Neuss. Der Mann selbst blieb der Verhandlung am Mittwoch unentschuldigt fern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die inzwischen 87-jährige Gartenzaunbesitzerin hatte den Betrag bezahlt, der um mindestens 20 000 Euro zu hoch gewesen sein soll. Ihre Hausbank hatte Alarm geschlagen und Familienangehörige über auffällig hohe Abbuchungen und ein Konto im Minus informiert. Die Familie zeigte den Mann aus Mönchengladbach schließlich an.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten