Gutschein-Aktion für „Vor-Ort-Energieberatung“ - 250 Euro pro Beratung zusätzlich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt ab heute für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 1.000 Gutscheine in Höhe von je 250 Euro für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort zur Verfügung. Auf diese Aktion macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt ab heute für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 1.000 Gutscheine in Höhe von je 250 Euro für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort zur Verfügung. Auf diese Aktion macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Der Gutschein richtet sich an die Empfänger einer Energieberatung, d. h. vorrangig an Eigentümer von Wohngebäuden und kann von diesen über die Internetseite des BAFA unter <link http: www.bafa.de bafa de energie energiesparberatung gutschein_aktion index.html _blank external-link-new-window external link in new>www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/gutschein_aktion/index.html elektronisch abgerufen werden.

Die ersten 1.000 Antragsteller erhalten zusätzlich zur aktuellen Förderung eine Gutschrift von 250,- Euro. Gleichzeitig wird eine Befragungsaktion der Eigentümer gestartet, die zur weiteren Optimierung des Förderangebots genutzt werden soll. Ziel der Bundesregierung ist ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand in 2050.

Die Vor-Ort-Beratung ist das derzeit umfassendste Informationsinstrument für den Eigentümer, um die Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus in sinnvollen Einzelschritten zu planen. Bisher wird die Beratung bereits durch Übernahme von 50 % der Beratungskosten, höchstens aber mit 400,- Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und mit 500,- Euro für Mehrfamilienhäuser gefördert.

So kann der Gutschein genutzt werden:

  • Über die Energieeffizienz-Expertenliste unter
    <link http: www.energie-effizienz-experten.de _blank external-link-new-window external link in new>www.energie-effizienz-experten.de können qualifizierte Energieberater in der näheren Umgebung gefunden werden.
  • Nach der Beauftragung des Energieberaters muss dieser spätestens bis zum 31.12.2013 den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beim BAFA beantragen.
  • Beim Beratungstermin händigt der Beratungsempfänger dem Energieberater den Gutschein aus.
  • Der Gutscheinbetrag von 250 Euro wird auf das Konto des Beratungsempfängers überwiesen, sobald der Energieberater nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen über den Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) und den Gutschein beim BAFA eingereicht hat.

Der Gutschein mindert somit für den Beratungsempfänger die Kosten der Energieberatung und gilt zusätzlich zu der Förderung, die das BAFA nach der Richtlinie für die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort direkt an qualifizierte Energieberater auszahlt. Mit dem Gutschein ist eine Befragungsaktion verbunden, die zur weiteren Optimierung des Förderprogramms durchgeführt wird.

Der Gutschein gilt für Vor-Ort-Beratungen, für die ab dem 03.09.2013 bis spätestens zum 31.12.2013 einen Antrag auf Bezuschussung einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater beim BAFA gestellt wurde.

Weitere Infos unter: <link http: www.bafa.de bafa de energie energiesparberatung _blank external-link-new-window external link in new> www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/

 

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