Grunderwerbssteuer in NRW erhöht

Die Grunderwerbssteuer in NRW wird zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf 5 Prozent erhöht. Acht Bundesländer haben inzwischen eine Erhöhung auf 5 Prozent beschlossen. Die Einwände vom Landesverband der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland blieben erfolglos.

Die Grunderwerbssteuer in NRW wird zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf 5 Prozent erhöht. Acht Bundesländer haben inzwischen eine Erhöhung auf 5 Prozent beschlossen. Die Einwände vom Landesverband der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland blieben erfolglos.

Zurzeit kann das Land durch die Grunderwerbssteuer jährliche Einnahmen von über eine Milliarde Euro verzeichnen. Bei der bevorstehenden Erhöhung dieser Landessteuer wird ein Grundstückskäufer für den Kauf eines Hauses, das 250.000 Euro kostet, 3.500 Euro mehr zahlen müssen. Insgesamt kann die Landeskasse so circa 450 Millionen Euro zusätzlich einnehmen.   „Nur um rot-grüne Prestigeprojekte finanzieren zu können, müssen nun vor allem junge Familien und die Leistungsträger unserer Gesellschaft, von denen man größtmögliche Flexibilität einfordert, herhalten", kritisiert der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Für Arbeiter und Angestellte, die eine Immobilie erwerben wollen, um für das eigene Alter vor zu sorgen, ist die Erhöhung ein Schlag ins Gesicht", so Rasche weiter.   Schon jetzt sind die Belastungen für Haus- und Wohnungseigentümer mehr als ausgereizt. Davon abgesehen, dass ein großer Teil für die Immobilien ohnehin noch Kredite abbezahlen muss, verursachen verpflichtende energetische Modernisierungsmaßnahmen oder momentan die Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserkanäle enorme Kosten, die von den kleinen Immobilieneigentümern kaum noch zu stemmen sind.

Käufe ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2011 werden zukünftig mit dem erhöhten Satz besteuert. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.

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