Grillsaison eröffnet

Die kommenden Tage verwöhnen mit sommerlichen Temperaturen. Auf Terrassen und Balkonen wird dann die Grillsaison eröffnet. Aber des einen Freud ist zuweilen des anderen Leid. Damit die Brutzelei nicht in einem Nachbarschaftsstreit endet, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.

Die kommenden Tage verwöhnen mit sommerlichen Temperaturen. Auf Terrassen und Balkonen wird dann die Grillsaison eröffnet. Aber des einen Freud ist zuweilen des anderen Leid. Damit die Brutzelei nicht in einem Nachbarschaftsstreit endet, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt.

Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch beeinträchtigt werden, vermeidet Streit. Auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern sollten daher nur Elektrogrills verwendet werden. Darüber hinaus ist es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren. Haus & Grund rät, die Anzahl der Grillabende zu beschränken – eine Faustregel für die zulässige Zahl gibt es aber nicht. Ein moderater Lärmpegel und Respekt vor nächtlichen Ruhezeiten helfen, die Nerven der Nachbarn zu schonen. Haus & Grund weist darauf hin, dass in vermieteten Mehrfamilienhäusern das Grillen durch die Hausordnung verboten oder beschränkt sein kann.

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