Gefahr an Silvester: So vermeiden Sie Schäden am Haus

Wenn das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßt wird, dann sind Haus oder Wohnung in Gefahr. „Gerade in dicht bebauten Wohngebieten sollten alle Fenster geschlossen bleiben. Sonst könnten Feuerwerkskörper ins Haus gelangen und einen Brand auslösen“, warnt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Wie man Silvester-Schäden verhindert und wer zahlt, wenn doch etwas passiert.

Wenn das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßt wird, dann sind Haus oder Wohnung in Gefahr. „Gerade in dicht bebauten Wohngebieten sollten alle Fenster geschlossen bleiben. Sonst könnten Feuerwerkskörper ins Haus gelangen und einen Brand auslösen“, warnt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Wie man Silvester-Schäden verhindert und wer zahlt, wenn doch etwas passiert.

Düsseldorf. Nicht nur Fenster sollten in der Silvesternacht zu bleiben. Auch Dachluken, Balkon- und Terrassentüren hält man besser geschlossen, um die Brandgefahr durch Feuerwerkskörper zu reduzieren. Außerdem rät Haus & Grund Rheinland, alle brennbaren Gegenstände von Terrasse und Balkon zu entfernen. Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya empfiehlt: „Denken Sie frühzeitig daran, denn oft sind ja schon ein paar Stunden vor Mitternacht hier und da Feuerwerkskörper in der Luft. Und wer mag schon am Silvesterabend noch den Balkon aufräumen?“

Und wenn doch etwas schief geht? Peter Rasche empfiehlt: „Ein Feuerlöscher und eine Löschdecke sollten im Haus immer griffbereit sein.“ Eventuelle Schäden durch Feuerwerkskörper an Dach oder Fassade bezahlt die Wohngebäudeversicherung. Sollte es im Haus brennen, springt die Hausratversicherung ein. Lässt sich ein Verursacher ermitteln, muss dessen Haftpflichtversicherung zahlen: „Menschen, die keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, zahlen den entstandenen Schaden selbst“, warnt Erik Uwe Amaya.

Der Jurist erinnert außerdem an weitere mögliche Folgen: „Nach einem Feuer in der Wohnung drohen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Das gilt vor allem dann, wenn Personen verletzt oder andere Gebäude beschädigt werden“, erklärt Amaya und rät daher zu großer Vorsicht beim Umgang mit dem Feuerwerk. Am Neujahrstag folgt schließlich das große Aufräumen: Reste von Böllern und Feuerwerkskörpern auf dem Bürgersteig müssen wegen der Verletzungsgefahr umgehend beseitigt werden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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