Frühlings-Check fürs Eigenheim! - Haus & Grund Rheinland gibt Tipps für den Frühjahrsbeginn

Der strenge Frost ist vorerst vorbei. Doch haben die eisigen Temperaturen ihre Spuren hinterlassen. Immobilienbesitzer sollten deshalb die ersten warmen Sonnenstrahlen nutzen um Haus und Garten genauer unter die Lupe zu nehmen, rät Haus & Grund Rheinland.

Der strenge Frost ist vorerst vorbei. Doch haben die eisigen Temperaturen ihre Spuren hinterlassen. Immobilienbesitzer sollten deshalb die ersten warmen Sonnenstrahlen nutzen um Haus und Garten genauer unter die Lupe zu nehmen, rät Haus & Grund Rheinland.

Eine Kontrolle der Bausubstanz nach Rissen und bröckelndem Putz wird jetzt empfohlen, um langfristige Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Ebenso empfiehlt sich die genaue Kontrolle des Daches, der Dachrinnen und der Fallrohre. Hagel, Starkregen und Stürme haben in den vergangenen Monaten enorm an der Konstruktion gezehrt. Es gilt, feuchte Stellen in der Dämmung ausfindig zu machen, verrutsche oder defekte Ziegel zu ersetzten und beschädigte Rohre zu reparieren.

Neben der langfristigen Wertminderung durch Witterungsschäden gibt es darüber hinaus noch einen rechtlichen Grund, Schäden umgehend zu beheben. „Entsteht ein Schaden durch herabfallende Dachziegel, haftet der Hauseigentümer“, warnt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Der Hauseigentümer ist folglich dazu verpflichtet, das Dach regelmäßig kontrollieren zu lassen. Diese Inspektionen muss er nachweisen können“, so Rasche weiter. „Im Idealfall kontrolliert ein neutraler Experte die komplette Immobilie gemeinsam mit dem Eigentümer“, sagt der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya.Für diese neutrale Überprüfung entstehen Kosten zwischen circa 200 bis 300 Euro. „Doch bei einer fachkundigen und damit kritischen Auswahl der Reparaturmaßnahmen kann sich diese Ausgabe bezahlt machen“, betont Amaya.

Jetzt beginnt auch wieder die Gartenzeit. „Eigentümer, die ihren Garten nach dem Winter wieder auf Vordermann bringen, können die entstehenden Kosten steuerlich geltend machen“, sagt Rasche. Grundsätzlich bietet das Steuerrecht hier zwei Möglichkeiten: Beauftragte haushaltsnahe Dienstleistungen und Arbeiten, die auch selbst erledigt werden können, wie beispielsweise Heckenschneiden und Beetpflege, können in Höhe von bis zu 4.000,00 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Bei den Reparaturen von Winterschäden kann bei selbstgenutzen Immobilien ein Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Hier kann der Staat gemäß §35a EStG mit bis zu 1.200 Euro an den Kosten beteiligt werden.

Sollte vom letzten Frost noch Streugut auf den Gehwegen liegen, ist dieses jetzt aufzukehren. Wer die Wege eisfrei hält, muss das Streugut später entfernen, da die Straßenreinigung die Wege meist nur im Sommer reinigt. „Das Streugut kann in Einzelfällen erneut verwendet werden. Lediglich bei zu starker Verunreinigung darf es im Hausmüll entsorgt werden“, sagt Amaya abschließend.

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