Es zieht im Passivhaus: Ist das ein Mietmangel?

In einem Passivhaus gibt es häufig eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Ein solches System erzeugt in einem gewissen Maße Zugluft – das lässt sich technisch nicht vermeiden. Die Bewohner müssen damit leben. Doch was, wenn der Mieter das Maß des Zumutbaren für überschritten hält? Kann er dann eine Mietminderung ansetzen? Ein interessantes Urteil gibt dazu jetzt nähere Hinweise.

Kalte Zugluft im Passivhaus: Mietminderung gerechtfertigt?

In einem Passivhaus gibt es häufig eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Ein solches System erzeugt in einem gewissen Maße Zugluft – das lässt sich technisch nicht vermeiden. Die Bewohner müssen damit leben. Doch was, wenn der Mieter das Maß des Zumutbaren für überschritten hält? Kann er dann eine Mietminderung ansetzen? Ein interessantes Urteil gibt dazu jetzt nähere Hinweise.

Frankfurt. Wenn es in einem neuen Passivhaus kräftig zieht, können die Mieter unter Umständen eine Mietminderung von 10 Prozent ansetzen. Das gilt zumindest dann, wenn Fehler bei der Bauausführung für deutlich mehr Zugluft sorgen, als sie bei einem Passivhaus konstruktionsbedingt normal ist. Dieses Urteil hat das Amtsgericht in Frankfurt am Main gefällt – die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig (Urteil vom 18.08.2017, Az.: 33 C 1251/17 (76)).

Der konkrete Fall drehte sich um eine vermietete Wohnung in einem Passivhaus. Nach ihrem Einzug sahen sich die Mieter mit starker Zugluft konfrontiert. Im Winter war der Luftzug nach ihrer Aussage gerade in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Arbeitszimmer nicht mehr auszuhalten, obwohl die Fußbodenheizung eingeschaltet war und auch funktionierte. Die Mieter zahlten die Miete wegen dieser Einschränkung nur unter Vorbehalt.

Baufehler in der Lüftungsanlage rechtfertigt Mietminderung

Der Vermieter ließ daraufhin eine Fachfirma nach dem Rechten sehen. Die Firma bestätigte eine starke Luftzufuhr zu der Wohnung. Aber war diese Beeinträchtigung gravierend genug, um die Miete teilweise zurückzuhalten? Immerhin ist ein gewisses Maß an Zugluft im Passivhaus normal. Am Ende musste das Amtsgericht Frankfurt über diese Frage entscheiden. Es gab dem Vermieter ein Stück weit Recht: Grundsätzlich sei es kein Mangel, dass die Raumtemperatur in einem Passivhaus nur eingeschränkt beeinflusst werden kann und in einem gewissen Maße Zugluft auftritt.

Im vorliegenden Fall zeigte das Beweissicherungsverfahren jedoch: Die Zugluft war stärker als es normalerweise zu erwarten gewesen wäre. Den Grund fand man in einer fehlerhaften Bauausführung: Offenbar waren ungeeignete Lufteinlässe verbaut worden. Deswegen sah das Gericht eine Mietminderung von 10 Prozent in diesem Fall tatsächlich als gerechtfertigt an. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Zugluft-Problematik im Sommer nicht so groß war wie im Winter.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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