Entwicklungen bei Google Street View und anderen Geodatendiensten

Am 20. September 2010 hat das Bundesministerium des Innern zu einem Spitzentreffen zum Thema „Digitalisierung von Stadt und Land – Chancen und Grenzen von öffentlichen und privaten Geodaten“ eingeladen. Inhaltlich ging es um die Zulässigkeit von Geodatendiensten wie „Google Street View“ in Deutschland und den zukünftigen Umgang mit solchen Diensten. Teilnehmer an diesem Gespräch waren u. a. die Bundesminister/-innen de Maizière, Leutheusser-Schnarrenberger und Aigner, verschiedene Datenschutzbeauftragte, Professoren und Bundestagsabgeordnete, private und öffentlich-rechtliche TV-Anstalten, Telekom, Apple, Microsoft und Google. Einziger Vertreter der Immobilienwirtschaft war Haus & Grund.

Am 20. September 2010 hat das Bundesministerium des Innern zu einem Spitzentreffen zum Thema „Digitalisierung von Stadt und Land – Chancen und Grenzen von öffentlichen und privaten Geodaten“ eingeladen. Inhaltlich ging es um die Zulässigkeit von Geodatendiensten wie „Google Street View“ in Deutschland und den zukünftigen Umgang mit solchen Diensten. Teilnehmer an diesem Gespräch waren u. a. die Bundesminister/-innen de Maizière, Leutheusser-Schnarrenberger und Aigner, verschiedene Datenschutzbeauftragte, Professoren und Bundestagsabgeordnete, private und öffentlich-rechtliche TV-Anstalten, Telekom, Apple, Microsoft und Google. Einziger Vertreter der Immobilienwirtschaft war Haus & Grund.

Eine Kernfrage war die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Erfassung von Häuserfassaden. Es zeichnete sich ab, dass weder das Bundesjustizministerium noch das Bundesministerium des Innern oder die anwesenden Datenschutz- und Verfassungsrechtler von einer Personenbezogenheit und damit einer datenschutzrechtlichen Relevanz ausgehen. Vielmehr wurde das Recht auf die Nutzung öffentlicher Räume betont, das auch das Fotografieren von diesen Räumen einschließt. Es werde nicht angestrebt, die Panoramafreiheit oder die Pressefreiheit einzuschränken. Bei einer solchen Betrachtung lasse sich ein Widerspruchsrecht verfassungsrechtlich nicht herleiten. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) wurden gebeten, bis zum IT-Gipfel am 7. Dezember 2010 einen Datenschutz-Kodex zu Google Street View und ähnlichen Diensten vorzulegen. Haus & Grund Deutschland hat bereits mit BITKOM Kontakt aufgenommen, damit die Erwartungen der privaten Eigentümer in dem Kodex entsprechend berücksichtigt werden: Eigentümern einer Immobilie muss ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung der Gebäudeansichten im Internet eingeräumt werden. Nur den Eigentümern und nicht den Bewohnern der Immobilie steht dieses Widerspruchsrecht zu. Bei mehreren Eigentümern oder juristischen Personen (WEG, Erbengemeinschaften etc.) muss eindeutig feststehen, wer das Widerspruchsrecht ausüben kann. Es muss ein System geschaffen werden, das die Überprüfung der Eigentümereigenschaft einfach und unbürokratisch erlaubt, ohne dass der Eigentümer hierfür unnötige personenbezogene Daten preisgeben muss. Die Ausübung des Widerspruchsrechts muss bereits vor der Veröffentlichung der Daten im Internet einfach sowohl on- als auch offline ermöglicht werden. Inwieweit BITKOM mit Blick auf die Ergebnisse des Spitzentreffens diese Erwartungen bei dem freiwilligen Kodex berücksichtigen wird, ist offen. Ebenfalls bis zum 7. Dezember wird das Bundesinnenministerium einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der neben dem Kodex der Anbieter eine „rote Linie“ darstellen soll, die nicht überschritten werden darf. Vermutlich wird diese Regelung beinhalten, dass eine Verknüpfung von Geodaten mit personenbezogenen Daten und die Veröffentlichung dieser Verknüpfungen im Internet nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung der Betroffenen erfolgen dürfen. Die Regelung soll die Erstellung von Bewegungsprofilen unterbinden. 

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