Energiegesetze bieten Anreize für energetische Modernisierungen - Haus & Grund Rheinland: Bundesregierung muss nachbessern

„Die Regierungskoalition hat mit der beschlossenen Energiewende den energiepolitischen Weg der kommenden Jahrzehnte vorgegeben. Die vorgelegten Gesetzesentwürfe sind prinzipiell geeignet, die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestands voranzubringen. Allerdings müssen CDU/CSU und FDP an einigen wesentlichen Stellen nachbessern.“ Das sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag von sieben Gesetzen zur Energiewende. Zusammen mit den vorgesehenen Änderungen des Mietrechts schaffe die Koalition damit Anreize für Hauseigentümer, verstärkt in die energetische Modernisierung ihrer Immobilien zu investieren.

„Die Regierungskoalition hat mit der beschlossenen Energiewende den energiepolitischen Weg der kommenden Jahrzehnte vorgegeben. Die vorgelegten Gesetzesentwürfe sind prinzipiell geeignet, die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestands voranzubringen. Allerdings müssen CDU/CSU und FDP an einigen wesentlichen Stellen nachbessern.“ Das sagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag von sieben Gesetzen zur Energiewende. Zusammen mit den vorgesehenen Änderungen des Mietrechts schaffe die Koalition damit Anreize für Hauseigentümer, verstärkt in die energetische Modernisierung ihrer Immobilien zu investieren.

Laut Rasche müssen noch dringend Änderungen im Gesetz zur klimagerechten Stadtentwicklung erfolgen. Der aktuelle Entwurf eröffne Kommunen die Möglichkeit, Hauseigentümer zu energetischen Modernisierungen zu zwingen. Dies gelte sogar für unwirtschaftliche Maßnahmen. „Der im Energiekonzept beschlossene Verzicht auf Zwangsmaßnahmen und die strikte Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots muss auch für die Kommunen gelten“, fordert Rasche.

Prof. Rasche begrüßt die Vorschläge zur steuerlichen Förderung energetischer Modernisierungen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass dieser Anreiz ins Leere laufe, sollten die energetischen Anforderungen an bestehende Gebäude weiter verschärft werden. Nochmals ausgeweitete energetische Anforderungen an den Wohnungsbestand seien selbst mit den vorgesehenen Fördermitteln nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen. So haben 60 Prozent des privaten Wohnungsbestandes seit Jahren keine Gewinne erzielt. Es wäre daher konsequent, dass Aufwendungen für energetische Modernisierungen mit sämtlichen Einkünften verrechnet werden könnten, statt – wie geplant – ausschließlich mit Miet- und Pachteinnahmen.

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