Einbruchschutz verbessern: Land hilft mit Wohnungsbaudarlehn

Mit verbessertem Einbruchschutz die eigenen vier Wände absichern – diese Form der Modernisierung boomt aktuell. Und das zeigt Wirkung: Um 15,7 Prozent sei die Zahl der Einbrüche in NRW letztes Jahr gesunken, hat die Polizei am Samstag (28. Januar 2017) gemeldet. Fast jeder zweite Einbruch scheitert inzwischen an moderner Technik. Das Land rüstet daher jetzt die Förderung für den Einbruchschutz auf.

Mit verbessertem Einbruchschutz die eigenen vier Wände absichern – diese Form der Modernisierung boomt aktuell. Und das zeigt Wirkung: Um 15,7 Prozent sei die Zahl der Einbrüche in NRW letztes Jahr gesunken, hat die Polizei am Samstag (28. Januar 2017) gemeldet. Fast jeder zweite Einbruch scheitert inzwischen an moderner Technik. Das Land rüstet daher jetzt die Förderung für den Einbruchschutz auf.

Düsseldorf. Das Land NRW verbessert im Förderjahr 2017 die Förderung für Investitionen in den Einbruchschutz. Wer den Schutz gegen Einbrecher und die Sicherheit an und in seinem Gebäude vergrößern möchte, kann jetzt bis zu 40.000 Euro Förderdarlehn bekommen, wie das Bauministerium mitteilt. Dabei sind die Maßnahmen nunmehr als Einzelmaßnahmen sowohl im Rahmen der altengerechten Modernisierung ohne Sozialbindungen als auch im Rahmen der energetischen Modernisierung mit Sozialbindungen förderungsfähig.

In der Regel geht es beim baulichen Einbruchschutz darum, die Schließmechanik von Türen oder Fenstern zu verbessern. Auch der Austausch von Türen und Fenstern kann im Einzelfall Sinn machen. Der Einbau von Türspionen oder Beleuchtungen mit Bewegungsmeldern kann ebenso zum Vorbeugeprogramm gehören. „Wir wollen es den Einbrechern schwer und den Bewohnern leichter machen. Deshalb schieben wir einen Riegel vor und unterstützen Eigentümer bei der baulichen Verbesserung des Einbruchschutzes“, wird Bauminister Michael Groschek in einer Medienmitteilung zitiert.

Niedrige Zinsen und hohe Tilgungsnachlässe möglich

Die Programme zur Förderung des Einbruchschutzes gelten für ganz NRW. Bei Mietwohnungen können 80 Prozent und bei selbst genutztem Eigentum 85 Prozent der anerkannt förderfähigen Kosten finanziert werden, schreibt das Ministerium. Die Förderdarlehen können eine Höhe von bis zu 40.000 Euro pro Wohnung erreichen, allerdings muss das Darlehen mindestens 1.500 Euro betragen. Die Darlehenskonditionen entsprechen den üblichen Konditionen der Wohnraumförderung in NRW. Das bedeutet konkret:  Aktuell 0,5 Prozent Zinsen plus 0,5 Prozent Verwaltungskosten pro Jahr bei 2 Prozent Tilgung. Die Darlehn können auf bis zu 25 Jahre festgeschrieben werden. 

Das Land räumt unter bestimmten Bedingungen zusätzlich Tilgungsnachlässe von bis zu 20 Prozent ein. Wer in den Genuss kommen möchte, muss bei selbstgenutztem Wohneigentum die Einkommensgrenzen respektive im Mietwohnungsbau die Sozialbindungen der Wohnraumförderung einhalten. Wer einen Antrag auf ein Wohnungsbaudarlehn für den Einbruchschutz stellen möchte, wendet sich an sein kommunales Wohnungsbauförderungsamt. Für die Verwaltung der Fördermittel ist dagegen die NRW.BANK verantwortlich.

Auch der <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht neue-foerdermittel-fuer-einbruchschutz-und-barrierefreiheit-3390 _blank external-link-new-window internal link in current>Bund fördert den Einbruchschutz mit Fördermitteln über die KfW. Nähere Informationen zum Thema Einbruchschutz und den verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung finden sich auch im <link file:6828 _blank download internal link in current>Haus & Grund-Infoblatt. Mitglieder erhalten weitere Beratung in ihrem <link http: www.hausundgrund-rheinland.de ortsvereine _blank external-link-new-window internal link in current>örtlichen Haus & Grund-Verein.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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