Einbruchschutz: Bund fördert jetzt auch kleinere Investitionen

Die Fördermittel zur Erhöhung des Einbruchschutzes stoßen auf große Nachfrage – wir berichteten. Allerdings hatten sie bislang einen Haken: Wer Fördergelder bekommen wollte, musste mindestens 2.000 Euro investieren. Dabei ist wirkungsvoller Einbruchschutz nicht immer gleich so teuer. Der Bund reagiert jetzt darauf und passt die Förderbedingungen ab sofort an.

Die Fördermittel zur Erhöhung des Einbruchschutzes stoßen auf große Nachfrage – <link http: www.hausundgrund-rheinland.de aktuelles einzelansicht neue-foerdermittel-fuer-einbruchschutz-und-barrierefreiheit-3390 _blank external-link-new-window internal link in current>wir berichteten. Allerdings hatten sie bislang einen Haken: Wer Fördergelder bekommen wollte, musste mindestens 2.000 Euro investieren. Dabei ist wirkungsvoller Einbruchschutz nicht immer gleich so teuer. Der Bund reagiert jetzt darauf und passt die Förderbedingungen ab sofort an.

Berlin. Der Bund weitet sein Förderprogramm für den Einbruchschutz deutlich aus. Ab sofort gibt es auch Fördermittel für kleinere Maßnahmen. Bereits ab einer Investition von mindestens 500 Euro gibt es jetzt einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Das sind also mindestens 50 Euro. Die Obergrenze des Förderbetrages bleibt weiterhin bei 1.500 Euro.

Durch die Neuerung wird die Förderung für deutlich mehr Menschen interessant als bisher. Denn bislang musste man mindestens 2.000  Euro in seinen Einbruchschutz investieren, um in den Genuss der Fördergelder zu kommen. Es sind aber zahlreiche wirkungsvolle Maßnahmen denkbar, die deutlich preiswerter sind. Wer beispielsweise im 6. Stock wohnt und daher nur seine Wohnungstür sichern möchte, braucht dafür oftmals keine 1.000 Euro in die Hand zu nehmen.

Förderung kann man online beantragen

Nach Angaben von Bundesbauministerin Barbara Hendricks reagiert der Bund mit der Änderung auf die hohe Nachfrage. Die Fördermittel stellt er über die KfW Bankengruppe zur Verfügung. Interessierte können einen Antrag für die Förderung Ihres Projektes sogar online bei der KfW stellen. Die Bankengruppe verspricht in diesem Fall eine Förderzusage innerhalb weniger Augenblicke.

In den Genuss der Förderung kommen sowohl Eigentümer als auch Mieter, die in den Einbruchschutz investieren möchten. Bei vermieteten Wohnungen sollten Eigentümer und Mieter vorher besprechen, wer für die Kosten aufkommt – hier sind verschiedene Modelle denkbar. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im <link http: www.hausundgrund-rheinland.de fileadmin root media downloads _blank external-link-new-window internal link in current>Info-Blatt von Haus & Grund. Mitglieder finden außerdem weitergehende Beratung bei Ihrem <link http: www.hausundgrund-rheinland.de ortsvereine _blank external-link-new-window internal link in current>örtlichen Haus & Grund-Verein.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

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