Doppelbelastung bei der Grunderwerbsteuer vor Bundesfinanzhof - Haus & Grund Rheinland: Einspruchsmöglichkeit für Bauherren

Bauherren, die ein unbebautes Grundstück erwerben und dieses anschließend bebauen lassen, müssen häufig sowohl auf das Grundstück als auch auf die Kosten des Hausbaus Grunderwerbsteuer zahlen. Gegen diese gängige Praxis der Finanzämter ist jetzt beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren anhängig (Az. II R 7/12). Darauf weist Haus & Grund Rheinland hin.

Bauherren, die ein unbebautes Grundstück erwerben und dieses anschließend bebauen lassen, müssen häufig sowohl auf das Grundstück als auch auf die Kosten des Hausbaus Grunderwerbsteuer zahlen. Gegen diese gängige Praxis der Finanzämter ist jetzt beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren anhängig (Az. II R 7/12). Darauf weist Haus & Grund Rheinland hin.

Betroffene Bauherren könnten unter Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Nur so profitierten Bauherren von einem möglichen positiven Ausgang des Verfahrens und erhielten Steuern erstattet. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Ehepaar ein unbebautes Grundstück erworben und einige Wochen später mit einem Bauunternehmen einen Bauvertrag über die Errichtung eines Doppelhauses abgeschlossen.

Das Finanzamt hatte dabei die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück erhoben, sondern ging von einem einheitlichen Vertragswerk aus und unterwarf zusätzlich den Wert der Bauleistung der Grunderwerbsteuer. Nach erfolglosem Einspruch erhob das Ehepaar Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht und bekam Recht (Az. 7 K 192/09 und 7 K 193/09). Das Gericht sah in dem Erwerb des Grundstücks und dem späteren Abschluss des Bauerrichtungsvertrages zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Verträge seien an verschiedenen Tagen in verschiedenen Urkunden und darüber hinaus auch von verschiedenen Vertragspartnern über verschiedene Leistungsgegenstände geschlossen worden. Daher falle Grunderwerbsteuer nur für den Grundstückserwerb an.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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