CDU stimmt morgen im Umweltausschuss für Aussetzung der Dichtheitsprüfung

Die CDU-Landtagsfraktion hat heute beschlossen, in der morgigen Sitzung des Umweltausschusses dem Antrag der FDP-Fraktion zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung in NRW zuzustimmen. Zusammen mit der Linksfraktion verfügen CDU und FDP damit über eine parlamentarische Mehrheit. „Haus & Grund Rheinland begrüßt diese Entscheidung außerordentlich“, freut sich der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

Die CDU-Landtagsfraktion hat heute beschlossen, in der morgigen Sitzung des Umweltausschusses dem Antrag der FDP-Fraktion zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung in NRW zuzustimmen. Zusammen mit der Linksfraktion verfügen CDU und FDP damit über eine parlamentarische Mehrheit. „Haus & Grund Rheinland begrüßt diese Entscheidung außerordentlich“, freut sich der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

Die CDU hat bereits am 12. Oktober im Wirtschaftausschuss des Landtages zusammen mit der Linksfraktion für den FDP-Antrag gestimmt und der rot-grünen Minderheitsregierung somit eine Abstimmungsniederlage eingebracht. Auf der letzten Sitzung des Umweltausschusses am 9. November hat die CDU allerdings auf Vertagung gestimmt.

„Ob es aber tatsächlich zu einer Aussetzung der Dichtheitsprüfung in NRW kommt, ist indes noch nicht sicher“, befürchtet der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya. Die Fraktionen von CDU, FDP und Linken müssen hierzu in der nächsten Parlamentssitzung vollzählig erscheinen und dem FDP-Antrag zustimmen. „Nur dann kann die parlamentarische Mehrheit der rot-grünen Minderheitsregierung zum Verhängnis werden“, sagt Amaya. Allerdings hat die SPD-Fraktion bereits durchblicken lassen, dass selbst bei einem Mehrheitsbeschluss für sie nur ein konkreter Gesetzänderungsantrag hinsichtlich § 61a Landeswassergesetz maßgeblich ist. Das sieht der FDP-Antrag hingegen nicht vor und verlässt sich darauf, dass die Regierung den Willen des Parlaments respektieren wird. Die FDP-Fraktion hat für diesen Fall aber bereits einen konkreten Gesetzänderungsentwurf zur Abschaffung des § 61a Landeswassergesetz erarbeitet und folgt damit einer Empfehlung von Haus & Grund Rheinland.

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