Bundesverfassungsgericht entscheidet über Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist gescheitert, weil sie ihren Zweck nicht erfüllt. Zugleich weisen Rechtsexperten allerdings seit längerem darauf hin, das Instrument sei ohnehin verfassungswidrig. Bislang ist allerdings kein Rechtsstreit um die Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. Ein Beschluss des Berliner Landgerichts hat das jetzt geändert. Haus & Grund begrüßt das ausdrücklich.

Die Mietpreisbremse ist gescheitert, weil sie ihren Zweck nicht erfüllt. Zugleich weisen Rechtsexperten allerdings seit längerem darauf hin, das Instrument sei ohnehin verfassungswidrig. Bislang ist allerdings kein Rechtsstreit um die Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. Ein Beschluss des Berliner Landgerichts hat das jetzt geändert. Haus & Grund begrüßt das ausdrücklich.

Berlin/Düsseldorf. Das Bundesverfassungsgericht wird darüber entscheiden, ob die Mietpreisbremse verfassungswidrig ist. Wie gestern (11. Dezember 2017) bekannt geworden ist, hat das Berliner Landgericht diese Frage den Richtern in Karlsruhe vorgelegt. Den Beschluss dazu hatte das Gericht bereits letzte Woche getroffen (Beschluss vom 07.12.2017, Az.: 67 S 218/17).

Der Grund für die Entscheidung: Das Landgericht verhandelt in einem Streit zwischen zwei Mietern und ihrer Vermieterin. Die Mieter klagen gegen die Höhe ihrer Miete, in der sie einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse sehen. Die Vermieterin wehrt sich dagegen unter anderem mit dem Argument, die Mietpreisbremse verstoße gegen das Grundgesetz. Diese Bedenken teilt das Berliner Landgericht, weil es in der Mietpreisbremse eine Ungleichbehandlung von Vermietern erkennt.

Landgericht Berlin: Mietpreisbremse verfassungswidrig

Außerdem sieht das Landgericht in der Mietpreisbremse einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot: Der Eingriff in die Mietpreisbildung ist nicht allein davon abhängig, ob es in einer Kommune einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Es  hängt außerdem davon ab, ob die Kommune in einem Bundesland liegt, dessen Landesregierung die Mietpreisbremse ins Landesrecht übernommen hat. Denn die Mietpreisbremse ist nur eine Ermächtigung für die Landesregierungen, eine Verordnung zur Begrenzung der Mietpreise zu erlassen – sie verpflichtet die Länder aber nicht dazu.

Dass die Mietpreisbremse verfassungswidrig ist – zu diesem Schluss war das Landgericht Berlin wie berichtet schon im September gekommen. Letztendlich kann aber nur das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklären. Die obersten Richter in Karlsruhe konnte das Berliner Landgericht im September jedoch nicht anrufen: Für eine Entscheidung in dem damals konkret vorliegenden Rechtsstreit kam es gar nicht darauf an, ob die Mietpreisbremse nun verfassungswidrig ist oder nicht. Das ist im aktuellen Fall anders – und so ist Karlsruhe in jetzt am Zug.

Mietpreisbremse verfassungswidrig: Haus & Grund sieht das genauso

Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Mietpreisbremse gegen das Grundgesetz verstößt. Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland begrüßt diese Entscheidung des Berliner Landgerichts. „Es wird Zeit, dass das höchste deutsche Gericht über diesen harten Eingriff in die Grundrechte von Vermietern entscheidet“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Beschluss heute in Berlin. Jetzt bestehe die Chance, dass Millionen privater Vermieter endlich Rechtssicherheit bekommen.

Haus & Grund hatte bereits 2014 per Rechtsgutachten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Mietpreisbremse geäußert. Drei Professoren der Berliner Humboldt-Universität hatten seinerzeit verschiedene Gründe für die Verfassungswidrigkeit identifiziert.

Gutachten nennt mehrere Gründe für Verfassungswidrigkeit

Erstens: Das Gesetz kann das politisch gewünschte Ziel nicht erfüllen: Die Mietpreisbremse schützt nicht Mieter, sondern finanzstarke Wohnungssuchende, die sich mehr Wohnraum zu geringeren Mieten leisten können. Beliebte Stadtteile werden durch die Mietbegrenzung noch attraktiver. Die Nachfrage steigt weiter. So leistet die Mietpreisbegrenzung auch der Gentrifizierung Vorschub, also der Verdrängung von weniger einkommensstarken Mietern aus ihren Quartieren.

Zweitens: Mit der Mietpreisbremse kann die Wirtschaftlichkeit der Wohnraumvermietung nicht mehr sichergestellt werden. Vermieter werden sich vom Markt zurückziehen. Und drittens: Durch die gedrosselten Neuvertragsmieten geht der Marktbezug der zukünftigen Mietpreise verloren. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird ausgehebelt. Damit wird ein Kern des sozialen Mietrechts zur Regelung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen unbrauchbar.

Mietpreisbremse hat alle verunsichert: Nun kommt endlich die Klärung

Warnecke hob hervor, dass mit der Initiative des Berliner Landgerichts ein noch langwierigerer Rechtsweg erspart bliebe. Die unterschiedliche Instanzenrechtsprechung habe eine starke Verunsicherung bei Mietern und Vermietern verursacht. Dem schließt sich auch Prof. Dr. Peter Rasche an. Der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland sagte: „Es gibt so viele Zweifel an der Verfassungskonformität der Mietpreisbremse, dass es gut ist, wenn sich nun endlich das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt.“

Für Nordrhein-Westfalen wird es auf das Urteil aus Karlsruhe allerdings nicht mehr unbedingt ankommen: „Die neue Landesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, die Mietpreisbegrenzungsverordnung abschaffen zu wollen“, erinnert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. „Wir unterstützen dieses Vorhaben ausdrücklich.“ Auf dem Parlamentarischen Abend von Haus & Grund Rheinland hat Bauministern Ina Scharrenbach kürzlich angekündigt, das Thema schon sehr bald in einem großen Maßnahmenpaket zur Wohnungspolitik aufzugreifen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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