Das Bundeskabinett hat den 2. Regierungsentwurf zum Haushalt 2014 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) liegt demnach bei 3,647 Mrd. Euro und hat sich im Vergleich zu 2013 mehr als verdoppelt. Darauf weist Haus & Grund Rheinland hin.
Das spiegelt den gewachsenen Aufgabenbereich in Folge des neuen Ressortzuschnitts wider.
Zentraler Schwerpunkt des Entwurfs sind zusätzliche Investitionen in den Städtebau.
Vorgesehen ist eine Aufstockung des Gesamtprogrammvolumens der Bundesmittel für die Städtebauförderung von 455 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 700 Mio. Euro. Die Mittel verteilen sich auf die einzelnen Programme wie folgt:
Programm HH 2013 Entwurf HH 2014
Soziale Stadt 40 Mio. Euro 150 Mio. Euro
Stadtumbau Ost 84 Mio. Euro 110 Mio. Euro
Stadtumbau West 83 Mio. Euro 110 Mio. Euro
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 97 Mio. Euro 125 Mio. Euro
Städtebaulicher Denkmalschutz Ost 64 Mio. Euro 80 Mio. Euro
Städtebaulicher Denkmalschutz West 32 Mio. Euro 45 Mio. Euro
Kleinere Städte und Gemeinden 55 Mio. Euro 80 Mio. Euro
Zusammen mit der Kofinanzierung durch Länder und Kommunen stünden damit öffentliche Mittel in Höhe von rund 2 Mrd. Euro für die städtebauliche Erneuerung zur Verfügung.
Neben der deutlichen Aufstockung der Mittel für das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt können benachteiligte Viertel auch auf Fördermittel für Arbeitsmarktprojekte für Jugendliche und Langzeitarbeitslose bauen. So ist die nationale Kofinanzierung des neuen ESF-Bundesprogramms „Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ im Regierungsentwurf in Höhe von rund 64 Mio. Euro gesichert.
Neue Mittel sind auch für den Naturschutz eingeplant: Mit einem Etatansatz in Höhe von 8 Mio. Euro werden Maßnahmen zur Naturschutzbegleitforschung im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. Hierzu gehört auch ein neues Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende, das bei Interessenskonflikten zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Naturschutz beraten soll.