BGH urteilt zu Solaranlagen: Ohne Anmeldung gibt’s kein Geld

Solarzellen auf dem Dach liegen bei Hauseigentümern im Trend. Nicht selbst genutzten Strom kann man ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber kassieren. Den Anspruch darauf hat man aber nur, wenn die Anlage auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist. Wer das versäumt hat, dem drohen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs hohe Rückforderungen.

Solarzellen auf dem Dach liegen bei Hauseigentümern im Trend. Nicht selbst genutzten Strom kann man ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber kassieren. Den Anspruch darauf hat man aber nur, wenn die Anlage auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet ist. Wer das versäumt hat, dem drohen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs hohe Rückforderungen.

Karlsruhe. Wer seine Solaranlage nicht bei der Bundesnetzagentur anmeldet, hat keinen Anspruch auf die Einspeisevergütung. Wenn der Netzbetreiber herausbekommt, dass eine Registrierung einer Photovoltaikanlage entgegen der Behauptung des Eigentümers nicht erfolgt ist, kann das Unternehmen gezahlte Gelder zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden (Urteil vom 05.07.2017, Az.: VIII ZR 147/16).

Zu dieser Entscheidung kam der BGH im Prozess um einen Landwirt aus Schleswig-Holstein. Der Mann hatte auf seinem Dach eine Solaranlage installiert und den Strom ins Netz eingespeist. Allerdings hatte der Bauer die Anlage nicht wie vorgeschrieben bei der Bundesnetzagentur registriert. In einem Formblatt bestätigte er dem Netzbetreiber dennoch, die Anlage sei registriert. Daraufhin flossen in zweieinhalb Jahren gute 52.000 Euro Einspeisevergütung an den Landwirt.

Photovoltaikanlage nicht registriert: Eigentümer muss Einspeisevergütung erstatten

Dann fiel dem Netzbetreiber – der Schleswig-Holstein Netz AB – auf, dass die Anlage gar nicht angemeldet war. Der Eigentümer holte die Registrierung nach. Für die zweieinhalb Jahre ohne Registrierung forderte die Stromgesellschaft allerdings – marktwertbereinigt – rund 45.500 Euro vom Landwirt zurück. Der Fall ging vor Gericht. Abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs: Der Bauer kann sich nicht darauf berufen, dass der Netzbetreiber ihn nicht über die Notwendigkeit einer Registrierung informiert hatte. Er hätte sich selbst über die Rechtslage kundig machen müssen.

Das Urteil betrifft zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle in ganz Deutschland. Allein die Schleswig-Holstein Netz AG kommt laut Medienberichten auf derzeit 200 Fälle, in denen sie insgesamt zwischen drei und vier Millionen Euro zurückfordert. Der Spiegel zitiert einen Bericht der Bundesregierung, wonach allein zwischen Januar und September 2015 etwa 4.500 Eigentümer ihre Solaranlagen verspätet angemeldet haben. Demnach sind bis Oktober 2016 noch einmal 8.700 Fälle hinzugekommen, in denen die Anmeldung der Anlage mindestens 3 Wochen zu spät kam. Das gestrige Urteil könnte also noch für tausende Besitzer von Solaranlagen teure Konsequenzen haben.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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