BGH: Kein Anspruch auf HDTV-Empfang

Der Wunsch, Fernsehprogramme in HD-Qualität empfangen zu wollen, berechtigt Mieter nicht, eine Parabolantenne auf dem Balkon anzubringen. Auf diesen heute veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofes (21. September 2010 – Az. VIII ZR 275/09) weist die Eigentu?merschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Ein Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne bestehe nur dann, wenn das Informationsinteresse des Mieters nicht auf andere Art, wie beispielsweise einen Breitbandkabelanschluss, befriedigt werde.

Der Wunsch, Fernsehprogramme in HD-Qualität empfangen zu wollen, berechtigt Mieter nicht, eine Parabolantenne auf dem Balkon anzubringen. Auf diesen heute veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofes (21. September 2010 – Az. VIII ZR 275/09) weist die Eigentu?merschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Ein Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne bestehe nur dann, wenn das Informationsinteresse des Mieters nicht auf andere Art, wie beispielsweise einen Breitbandkabelanschluss, befriedigt werde.

Der Fall: Ein Mieter installierte eine Parabolantenne auf dem Balkon, um damit HDTV empfangen zu können. Der Vermieter forderte ihn daraufhin auf, die Antenne wieder zu entfernen. Nachdem das Berufungsgericht dem Vermieter Recht gab, wies der BGH die Revision des Mieters zuru?ck.

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