BFH entscheidet:

Vermieter, die mit sinkenden Mieteinnahmen zu kämpfen haben, können in ihrer Einkommensteuererklärung Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung geltend machen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Der dann ergehende ablehnende Steuerbescheid könne mit Hinweis auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren offen gehalten werden. In diesem Prozess geht es um die Frage, ob deutliche Mietrückgänge zu Gebäudeabschreibungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzungen berechtigen.

Vermieter, die mit sinkenden Mieteinnahmen zu kämpfen haben, können in ihrer Einkommensteuererklärung Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung geltend machen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Der dann ergehende ablehnende Steuerbescheid könne mit Hinweis auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren offen gehalten werden. In diesem Prozess geht es um die Frage, ob deutliche Mietrückgänge zu Gebäudeabschreibungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzungen berechtigen. 

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