BAFA: Neue Förderrichtlinie mit höheren Zuschüssen und mehr Wahlfreiheit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Forderprogramms gesteigert werden. Die neue Richtlinie tritt zum 1. März 2015 in Kraft. Über diese Veröffentlichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert Haus & Grund Rheinland.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Forderprogramms gesteigert werden. Die neue Richtlinie tritt zum 1. März 2015 in Kraft. Über diese Veröffentlichung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert Haus & Grund Rheinland.

Die Zuschüsse für Vor-Beratungen werden erhöht, für Wohnungseigentümergemeinschaften wird ein zusätzlicher Zuschuss eingeführt. Gefördert werden Vor-Ort-Beratungen künftig mit 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal mit 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Werden Wohnungseigentümergemeinschaften energetisch beraten, ist dies in aller Regel mit einem höheren Aufwand für den Berater verbunden. Darauf hat der Richtliniengeber reagiert mit einem Zuschuss in Hohe von maximal 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung / Beiratssitzung. Förderfähig sind 100 Prozent des auf die zusätzliche Erläuterung entfallenden Anteils des Beratungshonorars, bis zum Maximalbetrag von 500 Euro. Eine in den Energieberatungsbericht integrierte thermografische Untersuchung und/oder Stromeinsparberatung wird dagegen nicht mehr gefördert.

Was den Inhalt des zu erstellenden Energieberatungsberichts angeht, besteht künftig folgende Wahlmöglichkeit: Entweder es wird im Rahmen eines energetischen Sanierungskonzepts aufgezeigt, wie durch zeitlich zusammenhängende Maßnahmen ein energetisches Niveau erreicht werden kann, das einem KfW-Effizienzhaus entspricht (Komplettsanierung).

Oder es wird – alternativ – ein Sanierungsfahrplan für eine umfassende energetische Sanierung aufgestellt. Der Sanierungsfahrplan muss einen Vorschlag enthalten, in welcher Reihenfolge die unter Beachtung der EnEV und des Stands der Technik aufeinander abgestimmten Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Die Kombination beider Varianten bleibt möglich.

Alle weiteren Informationen zu den neuen Förderkonditionen finden Sie unter <link http: www.bafa.de bafa de energie energiesparberatung vorschriften vob_richtlinie_2014.pdf>www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/vob_richtlinie_2014.pdf wegen der Anforderungen an den Berichtsinhalt verweisen wir insbesondere auf die aktualisierten Checklisten unter <link http: www.bafa.de bafa de energie energiesparberatung>www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/ innerhalb der Rubrik „Downloads“ sowie auf die FAQ. Zur besseren Übersicht hat das BAFA überdies die wichtigsten Änderungen der Richtlinie unter <link http: www.bafa.de bafa de energie energiesparberatung publikationen aktuelle_informationen rili2012_2014.pdf>www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_informationen/rili2012_2014.pdf tabellarisch gegenübergestellt.

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