Angehörige verheimlichen Tod der Mieterin: Vermieter darf kündigen

Tochter und Mutter ziehen in die Mietwohnung der Großmutter und treten in den Mietvertrag mit ein. Kurz darauf stirbt die Großmutter – ihre Nachkommen verheimlichen das aber vor dem Vermieter, denn ihre eigene Zahlungsfähigkeit ist relativ eingeschränkt. Als es zu Mietrückständen kommt, fliegt die Sache auf. Darf ein Vermieter in solch einem Fall kündigen? Ja, sagt jetzt ein Gerichtsurteil.

Tochter und Mutter ziehen in die Mietwohnung der Großmutter und treten in den Mietvertrag mit ein. Kurz darauf stirbt die Großmutter – ihre Nachkommen verheimlichen das aber vor dem Vermieter, denn ihre eigene Zahlungsfähigkeit ist relativ eingeschränkt. Als es zu Mietrückständen kommt, fliegt die Sache auf. Darf ein Vermieter in solch einem Fall kündigen? Ja, sagt jetzt ein Gerichtsurteil.

München. Die Angehörigen einer Mieterin informieren den Vermieter monatelang nicht darüber, dass die ursprüngliche Mieterin der Wohnung gestorben ist, in der sie gemeinsam wohnen. In solch einem Fall verhalten sich die Mieter vertragswidrig und der Vermieter hat daher das Recht, den Verwandten der Verstorbenen Mieterin zu kündigen. Diese Entscheidung hat jedenfalls das Amtsgericht München gefällt – das Urteil aus dem Spätsommer ist inzwischen rechtskräftig (Urteil vom 18.08.2016, Az.: 432 C 9516/16).

In dem Prozess ging es um den Fall dreier Frauen, die eine Genossenschaftswohnung in München bewohnten. Bei den drei Frauen handelte es sich um eine Großmutter, die mit Ihrer Tochter und Enkelin in der Wohnung lebte. Die Großmutter hatte die Wohnung im Jahr 2009 gemietet. Im März 2014 teilte dann die Tochter der Baugenossenschaft mit, dass sie zu ihrer Mutter gezogen sei. Dabei erteilte sie ein Lastschriftmandat für ihr eigenes Konto, von dem nunmehr die Miete abgebucht werden sollte. Im November 2014 scheiterte der Bankeinzug allerdings, weil das Konto nicht gedeckt war. Die Miete erreichte den Vermieter erst am 14. November.

Am 15. November 2014 starb die Großmutter, doch darüber informierte die Tochter die Baugenossenschaft nicht. Erst als die Miete für den Mai 2015 ausblieb und erst deutlich verspätet am 10. Juli bezahlt wurde, flog die Sache auf. Nach der Mitteilung, dass die ursprüngliche Mieterin der Wohnung bereits viele Monate lang tot war, kündigte die Baugenossenschaft der Tochter und der Enkelin der Verstorbenen. Da sich die beiden Frauen weigerten, auszuziehen, reichte die Genossenschaft Räumungsklage ein.

Tod der Mutter verheimlicht: Vermieter durfte kündigen

Diese Klage hatte Erfolg. Der Richter befand, dass die Baugenossenschaft als Vermieter hinreichende Anhaltspunkte dafür hatte, dass die Zahlungsfähigkeit der beiden Wohnungsbewohnerinnen gefährdet war. Schufa-Auskünfte hatten einige negative Einträge zu Tage gefördert. Als die Kündigung ausgesprochen wurde, waren die Mieterinnen der Wohnung in den vergangenen zwei Monaten jeweils mit der Miete in Rückstand geraten.

Der Richter befand außerdem: Die Baugenossenschaft durfte außerdem auch deswegen erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Mieterinnen haben, weil sie nicht über den Tod ihrer Mutter informiert hatten. Das erst mehr als 10 Monate nach deren Ableben und nur auf Anfrage mitzuteilen, ist nach Ansicht des Gerichts „in nicht hinnehmbarer Weise vertragswidrig.“ Das Vertrauen in die Mieterinnen sei dadurch erschüttert. Derartige Mieter müsse sich ein Vermieter nicht aufdrängen lassen, entschied der Richter.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von <link http: www.hausundgrund-rheinland.de _blank external-link-new-window internal link in current>Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten