Altersgerechter Wohnungsumbau: Regierungskoalition weitet Förderung aus - Haus & Grund begrüßt erweiterten Wohn-Riester und bessere KfW-Förderung

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP planen, den altersgerechten und barrierearmen Umbau von Wohnungen stärker zu fördern. Aus dem heute im Bundestag beratenen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz gehe hervor, dass die Wohn-Riester-Förderung ausgeweitet werden soll, wie Haus & Grund Deutschland berichtet.

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP planen, den altersgerechten und barrierearmen Umbau von Wohnungen stärker zu fördern. Aus dem heute im Bundestag beratenen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz gehe hervor, dass die Wohn-Riester-Förderung ausgeweitet werden soll, wie Haus & Grund Deutschland berichtet.

Künftig können die in einem Riestervertrag abgesparten Mittel nicht nur zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie, sondern auch für den barrierearmen Umbau der eigenen vier Wände genutzt werden. Auch die vorgesehene geringe Verzinsung des entnommenen Kapitals auf dem sogennanten Wohnförderkonto steigere die Attraktivität der privaten Altersvorsorge. ,,Zusammen mit der jüngst beschlossenen Erhöhung der KfW-Mittel für den altersgerechten Umbau ist dies ein wichtiger Schritt, um privaten Eigentümern die Modernisierung ihrer Wohnung zu erleichtern", kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die Vorhaben.

Hintergrund: Nach den Plänen der Koalition sollen im Rahmen des KfW-Programms zum altersgerechten Umbau ab 2013 wieder direkte Zuschüsse zu Investitionen in den altersgerechten Umbau gewährt und hierfür insgesamt 20 Millionen Euro zusätzlich bereitsgestellt werden. Die steuerlichen Regelungen sehen vor, dass das in einem Riestervertrag angesparte Kapital grundsätzlich auch für den barrierearmen Umbau selbstgenutzter Immobilien zur Verfügung stehen soll. Voraussetzung soll sein, dass nach dem Erwerb einer Immobilie mindestens 6.000 Euro entnommen werden, welche dann innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf investiert werden müssen. Alternativ sollen für eine bereits vorhandene Immobilie mindestens 30.000 Euro entnommen werden können. 50 Prozent der Investitionskosten müssen dann auf Umbaumaßnahmen entfallen, die den Anforderungen zum barrierearmen Umbau von Wohnimmobilien genügen.

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