BGH: Betriebskostenspiegel des Mieterbundes hat keine Aussagekraft - Mieter muss Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot hinreichend darlegen

Wenn ein Mieter vermutet, der Vermieter hält sich bei der Betriebskostenabrechnung nicht an das Wirtschaftlichkeitsgebot, muss er dies hinreichend darlegen und beweisen. Ein Hinweis auf den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes reicht dafür nicht. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 340/10) macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

Wenn ein Mieter vermutet, der Vermieter hält sich bei der Betriebskostenabrechnung nicht an das Wirtschaftlichkeitsgebot, muss er dies hinreichend darlegen und beweisen. Ein Hinweis auf den Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes reicht dafür nicht. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 340/10) macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

„Diese Entscheidung ist wegweisend und ausdrücklich zu begrüßen. Damit wird der Betriebskostenspiegel des Mieterbundes auf sein wahres Maß gestutzt: er ist unbrauchbar“, kommentierte Haus & Grund Rheinland Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya Im zu entscheidenden Fall beanstandete der Mieter die Höhe der auf ihn im Rahmen einer  Betriebskostenabrechnung entfallenden Müllgebühren unter Heranziehung des vom Deutschen Mieterbund herausgegebenen „Betriebskostenspiegels für Deutschland“. Laut BGH genügt dieser
Betriebskostenspiegel nicht den prozessualen Darlegungsanforderungen. Überregional auf empirischer Basis ermittelte Betriebskostenzusammenstellungen kämen angesichts der je nach
Region und Kommune unterschiedlichen Kostenstruktur keine Aussagekraft im Einzelfall zu. „Damit bestätigt der BGH die Haltung von Haus & Grund. Die Pauschalierung von Betriebskosten unter Außerachtlassung technischer, objektbezogener, jahreszeitlicher sowie regionaler Besonderheiten ist
ohne Aussagekraft“, sagte Amaya.

Hinweis:
Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

zurück zum News-Archiv

Folgende Produkte der Haus & Grund Rheinland Westfalen Verlag und Service GmbH könnten Sie interessieren:

* Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten