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Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 · info@HausundGrund-Rheinland.de
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      Dichtigkeitsprüfung

      Herzlich Willkommen bei Haus & Grund Rheinland

      Unserem Landesverband Haus & Grund Rheinland gehören 42 Mitgliedsvereine an, die insgesamt ca. 80.000 Mitglieder betreuen. Wir beraten und unterstützen die uns angeschlossenen Vereine im Rheinland und unterhalten zur Wahrung der Belange aller Mitglieder ständige Kontakte zur nordrhein-westfälischen Landesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

      Dichtigkeitsprüfung

      Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr

      Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen

      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr

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      Startseite » Aktuelles » 2012 » Haus & Grund Rheinland lehnt Kündigungssperrfristverordnung ab

      Haus & Grund Rheinland lehnt Kündigungssperrfristverordnung ab

      24.01.2012



      In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. CDU und FDP hatten sie damals abgeschafft. Haus & Grund Rheinland lehnt die Wiedereinführung kategorisch ab.

      Die heute im Landeskabinett beschlossene „Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen“ verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum angeblich gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre. Das entsprechende Bundesgesetz sieht lediglich drei Jahre Kündigungssperrfrist bei Wohnraumprivatisierungen vor.

      In NRW gelten künftig für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen: In den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster wird die Sperrfrist auf acht Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf fünf Jahre verlängert.

      „Mit der geplanten Verordnung werden die Veräußerung von Bestandsimmobilien und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sowohl zum Schaden der möglichen Erwerber als auch zum Nachteil für die Stadtentwicklung und den Gebäudebestand blockiert“, erklärt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Wir lehnen diese Verordnung ab“, so Rasche.

      Die Verordnung wird in 14 Tagen mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.

      Die Kündigungssperrfristverordnung wird folgende Änderungen vorsehen:

      Kommunen mit 8 Jahren: Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster

      Kommunen mit 5 Jahren:
      Regierungsbezirk Arnsberg: Dortmund, Hattingen
      Regierungsbezirk Detmold: Leopoldshöhe, Paderborn
      Regierungsbezirk Düsseldorf: Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen, Willich
      Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen ,Lindlar, Neukir-chen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist, Würselen
      Regierungsbezirk Münster: Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern, Waltrop

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