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Haus & Grund Rheinland · Aachener Straße 172 · 40223 Düsseldorf · Tel. 0211 / 416 317 60 · info@HausundGrund-Rheinland.de
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      Dichtigkeitsprüfung

      Herzlich Willkommen bei Haus & Grund Rheinland

      Unserem Landesverband Haus & Grund Rheinland gehören 42 Mitgliedsvereine an, die insgesamt ca. 80.000 Mitglieder betreuen. Wir beraten und unterstützen die uns angeschlossenen Vereine im Rheinland und unterhalten zur Wahrung der Belange aller Mitglieder ständige Kontakte zur nordrhein-westfälischen Landesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften, Ministerien und Verwaltungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen.

      Dichtigkeitsprüfung

      Bis zum 31.12.2015 müssen grundsätzlich alle Gründstücke in NRW mit schmutz- oder mischwasserführenden Leitungen auf Dichtheit überprüft werden. Die Kommunen legen die Dichtigkeitsprüfung in einer kommunalen Entwässerungssatzung fest und bestimmen, ob die Dichtigkeitsprüfung per Druckluft oder Videosichtfahrt zu erfolgen hat. Das NRW-Umweltministerium hat einen Erlass verabschiedet, wonach es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet ist, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung von 2015 auf nunmehr 2023 zu verlängern. »mehr

      Trinkwasserverordnung – Vermieter müssen Warmwasseraufbereitung überprüfen

      Ab dem 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen für vermietete Wohnungen in größeren Wohneinheiten mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser. Haus & Grund Rheinland informiert. »mehr

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      Startseite » Aktuelles » 2012 » Zuschuss vom Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Mini-KWK-Anlagen

      Zuschuss vom Bundesamt Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Mini-KWK-Anlagen

      23.01.2012



      Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm "Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW el". Mit diesem Programm sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzlich der breite Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gefördert werden. Darauf macht Haus & Grund Rheinland aufmerksam.

      Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kW el in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW el 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW el hingegen 3.450 Euro.

      Fördervoraussetzung ist unter anderem, dass die KWK-Anlagen in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. Dazu sollen in einer ersten Runde die Herstelleranmeldungen im BAFA eingereicht werden. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 erstmalig veröffentlicht werden und anschließend kontinuierlich ergänzt werden. Anträge für Anlagenbetreiber auf Förderung können erst ab dem 1. April 2012 eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt finden Antragsteller hier auch die zu verwendenden Formulare.
      Nähere Hinweise zum Förderverfahren sowie Merkblätter zur weiteren Information werden in Kürze vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellt. Eine Rücknahme von bereits gestellten Anträgen nach der im Jahre 2008 gestarteten und ausgesetzten Förderrichtlinie für hocheffiziente kleine Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Mini-KWK) ist nicht zulässig. Außerdem sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen vor der Antragstellung auf Förderung noch keine rechtsgültigen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsverträge unterzeichnet worden sind. Ansprechpartner für weitere Informationen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Telefon: +49 6196 908-0.

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